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Fahrzeugvermieter muss anfängliche Schadensfreiheit eines vermieteten Autos beweisen

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtkreuztal.de

Ein Mieter entgeht knapp einer saftigen Rechnung über 11.000 Euro für angebliche Schäden an einem gemieteten Mercedes Sprinter. Der Vermieter hatte ihm nach einer eintägigen Anmietung die Reparaturkosten in Rechnung gestellt, konnte aber vor Gericht nicht beweisen, dass die Schäden tatsächlich vom Mieter verursacht wurden. Das Landgericht Münster wies die Klage ab und stärkte damit die Rechte von Mietern.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Münster
Datum: 11.10.2024
Aktenzeichen: 10 O 52/24
Verfahrensart: Zivilklage auf Schadensersatz
Rechtsbereiche: Mietrecht, Vertragsrecht

Beteiligte Parteien:

Klägerin: Fahrzeugvermieterin, die Schadensersatzansprüche gegen den Mieter geltend macht wegen angeblicher Beschädigungen am gemieteten Fahrzeug während dessen Mietzeit.
Beklagter: Fahrzeugmieter, der bestreitet, dass die Schäden am Fahrzeug während seiner Mietzeit entstanden sind. Er argumentiert, dass die Schäden bereits bei Übernahme des Fahrzeugs vorhanden waren.

Um was ging es?

Sachverhalt: Der Beklagte mietete ein Fahrzeug von der Klägerin. Nach der Fahrzeugrückgabe machte die Klägerin Schadensersatzansprüche geltend und behauptete, der Beklagte habe das Fahrzeug beschädigt. Der Beklagte bestritt dies und gab an, dass die Schäden bei der Übernahme bereits existierten.
Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Streitfrage war, ob die Klägerin nachweisen konnte, dass die behaupteten Beschädigungen während der Mietzeit des Beklagten entstanden sind.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Die Kl[…]


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