Ein Käufer eines Luxus-Wohnwagens im Wert von 63.500 Euro zieht gegen den Verkäufer vor Gericht, nachdem er zahlreiche Mängel an seinem neuen Zuhause auf Rädern entdeckt. Der Streitpunkt: Muss der Verkäufer den Erlös aus dem Verkauf des in Zahlung genommenen Wohnmobils offenlegen, obwohl der Käufer den Kaufvertrag bereits rückgängig gemacht hat? Das Oberlandesgericht Bremen schickt den Fall zurück ans Landgericht – und sorgt für Klarheit in einem komplexen Rechtsstreit. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 U 18/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Bremen Datum: 16.10.2024 Aktenzeichen: 1 U 18/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Kaufrecht, Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Käufer eines Wohnwagens; beantragt die Rückabwicklung des Kaufvertrags aufgrund von Mängeln und arglistiger Täuschung und fordert Auskunft über den Verkaufserlös seines in Zahlung gegebenen Wohnmobils. Beklagte: Verkäuferin des Wohnwagens; bestreitet die Voraussetzungen für Rückabwicklung und Anfechtung und beantragt die Abweisung der Klage. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger kaufte einen Wohnwagen von der Beklagten. Nach der Übergabe trat er wegen behaupteter Mängel vom Kaufvertrag zurück und focht diesen wegen arglistiger Täuschung an. Die Beklagte verkaufte zwischenzeitlich das vom Kläger in Zahlung gegebene
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de BUNDESARBEITSGERICHT Az.: 8 AZR 855/07 Urteil vom 30.10.2008 Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. September 2007 - 4 Sa 1764/06 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages und die Verpflichtung der Beklagten, […]