Ein Fußballspiel eskaliert: Ein Fan wirft einen Polenböller auf die Ersatzbank und verletzt mehrere Personen schwer. Nach einem milden Urteil des Landgerichts hebt der Bundesgerichtshof die Bewährungsstrafe auf – der Täter muss nun doch ins Gefängnis. Der Fall sorgt für Aufsehen und wirft Fragen nach der angemessenen Bestrafung von Gewalttätern im Fußballumfeld auf. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 ORs 37/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Hamm
- Datum: 19.09.2024
- Aktenzeichen: 5 ORs 37/24
- Verfahrensart: Revision im Strafverfahren
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Verfahrensrecht
Beteiligte Parteien:
- Staatsanwaltschaft Essen: Legte Revision gegen das Urteil des Landgerichts Essen ein, beschränkt auf den Rechtsfolgenausspruch, argumentierte, dass die Strafzumessung fehlerhaft sei.
- Angeklagter: Wurde ursprünglich verurteilt wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; beantragte, die Revision als unbegründet zu verwerfen.
- Nebenkläger (Ersatzspieler, Athletiktrainer, Balljunge von N.): Waren durch die Tat verletzt worden und unterstützten in der Revision den Antrag der Staatsanwaltschaft.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Angeklagte zündete während eines Fußballspiels einen Böller in Richtung der Nebenkläger, was zu mehreren Verletzungen führte. Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe, die das Landgericht auf Berufung in eine Bewährungsstrafe umwandelte.
- Kern des Rechtsstreits: Die Staatsanwaltschaft bemängelte die Strafzumessung und die Bewährungsentscheidung des Landgerichts und beschränkte die Revision auf den Rechtsfolgenausspruch. Diskutiert wurden unter anderem die Hinlänglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs und die Frage, ob der Angeklagte ausreichend Bemühungen zur Schadenswiedergutmachung unternommen hatte.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Oberlandesgericht hob das Urteil des Landgerichts Essen im Rechtsfolgenausspruch auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Essen zurück.
- Begründung: Die Revisionsgründe lagen in der fehlerhaften Berücksichtigung des Täter-Opfer-Ausgleichs, einer unzureichenden Begründung für das Absehen von der Gesamtstrafenbildung und nicht rechtsfehlerfreien Annahmen zu den besonderen Umständen für eine Bewährungsstrafe.
- Folgen: Der Fall wird erneut verhandelt, wobei eine andere Strafkammer die Rechtsfolgen, einschließlich der Strafhöhe und einer möglichen Bewährungsentscheidung, neu beurteilen und entscheiden muss. Das ursprüngliche Urteil bezüglich der Rechtsfolgen ist somit nicht mehr bindend.
Bewährungsrecht: Voraussetzungen und individuelle Entscheidungsfaktoren im Fokus
Die Bewährung stellt eine Möglichkeit dar, eine Strafe ohne Inhaftierung zu verbüßen, vorausgesetzt, bestimmte Anforderungen werden erfüllt. Im Rahmen der Bewährungshilfe müssen die Betroffenen in der Regel Bewährungsauflagen einhalten, die darauf abzielen, das Rückfallrisiko zu minimieren und die soziale Integration zu fördern. Die gerichtlichen Entscheidungen zur Gewährung von Bewährung berücksichtigen dabei die individuelle Situation der Verurteilten sowie besondere Umstände, die ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft beeinflussen können….