Ein Fußballspiel eskaliert: Ein Fan wirft einen Polenböller auf die Ersatzbank und verletzt mehrere Personen schwer. Nach einem milden Urteil des Landgerichts hebt der Bundesgerichtshof die Bewährungsstrafe auf – der Täter muss nun doch ins Gefängnis. Der Fall sorgt für Aufsehen und wirft Fragen nach der angemessenen Bestrafung von Gewalttätern im Fußballumfeld auf. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 ORs 37/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Hamm Datum: 19.09.2024 Aktenzeichen: 5 ORs 37/24 Verfahrensart: Revision im Strafverfahren Rechtsbereiche: Strafrecht, Verfahrensrecht Beteiligte Parteien: Staatsanwaltschaft Essen: Legte Revision gegen das Urteil des Landgerichts Essen ein, beschränkt auf den Rechtsfolgenausspruch, argumentierte, dass die Strafzumessung fehlerhaft sei. Angeklagter: Wurde ursprünglich verurteilt wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; beantragte, die Revision als unbegründet zu verwerfen. Nebenkläger (Ersatzspieler, Athletiktrainer, Balljunge von N.): Waren durch die Tat verletzt worden und unterstützten in der Revision den Antrag der Staatsanwaltschaft. Um was ging es? Sachverhalt: Der Angeklagte zündete während eines Fußballspiels einen Böller in Richtung der Nebenkläger, was zu mehreren Verletzungen führte. Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe, die das Landgericht auf Berufung in eine Bewährungsstrafe umwandelte. Kern des Rechtsstreits: Die Staatsanwaltschaft bemängelte die Strafzumessung und die Bewährungsentscheidung des Landgerichts und beschränkte die Revision auf den Rechtsfolgenausspruch. Diskutiert wurden unter anderem die Hinlänglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleic
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG Itzehoe – Az.: 7 O 245/07 – Urteil vom 01.06.2011 1. Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger a) 26.754,49 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.10.07 und auf weitere 10.908,00 € für die Zeit vom 17.10.07 bis zum 04.03.09, b) […]