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Altfälle – Nichterreichen des neuen gesetzlichen THC-Nachweisgrenzwerts nach § 24a Abs. 1aStVG

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Ein Autofahrer, der im Juli 2023 mit 2,1 ng/ml THC im Blut am Steuer erwischt wurde, ist vom Bayerischen Obersten Landesgericht freigesprochen worden. Die Gesetzesänderung vom August 2024 mit dem neuen Grenzwert von 3,5 ng/ml kam ihm zugute, obwohl er ursprünglich zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot verurteilt worden war. Der Fall zeigt die unmittelbaren Auswirkungen der neuen Cannabis-Regelung im Straßenverkehr. Zum vorliegenden Urteil Az.: 202 ObOWi 989/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayObLG) Datum: 10.10.2024 Aktenzeichen: 202 ObOWi 989/24 Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht Beteiligte Parteien: Betroffener: Der Fahrer eines Pkw, der am 30.07.2023 unter Einfluss von Cannabis im Straßenverkehr angehalten wurde. Er legte Rechtsbeschwerde gegen seine Verurteilung durch das Amtsgericht ein. Sein Hauptargument war die Veränderung der gesetzlichen Grenzwerte für THC im Blut. Amtsgericht Sonthofen: Ursprünglich die verhängende Instanz, die den Betroffenen verurteilte. Generalstaatsanwaltschaft München: Beantragte, den Betroffenen in Bezug auf das bevorstehende neue Recht freizusprechen. Um was ging es? Sachverhalt: Der Betroffene wurde am 30.07.2023 beim Fahren unter dem Einfluss von THC mit einem Blutwert von 2,1 ng/ml festgestellt. Das Amtsgericht Sonthofen verurteilte ihn daraufhin zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot. Nach Inkrafttreten neuer gesetzlicher Bestimmungen, die den THC-Grenzwert auf 3,5 ng/ml erhöht haben, wurde eine Rechtsbeschwerde eingelegt. Kern des Rechtsstreits: Ob der Betr


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