Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Ruhen Krankengeldanspruch bei nicht fristgerechter Meldung der Arbeitsunfähigkeit – Beweislast

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

Physiotherapeutin verliert Prozess gegen Krankenkasse! Trotz psychischer Erkrankung muss sie auf Krankengeld verzichten, weil sie ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu spät einreichte. Das Landessozialgericht Hamburg entschied, dass die gesetzliche Meldefrist von einer Woche strikt einzuhalten ist, um den Krankenkassen eine frühzeitige Kontrolle zu ermöglichen. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 1 KR 129/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landessozialgericht Hamburg Datum: 23.06.2022 Aktenzeichen: L 1 KR 129/20 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Sozialrecht, Krankenversicherungsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine 1983 geborene, als Physiotherapeutin arbeitende Frau, die bei der Beklagten krankenversichert ist. Sie argumentiert, dass sie aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht in der Lage war, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen rechtzeitig einzureichen. Sie leidet an einer rezidivierenden depressiven Störung, die ihre Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt habe. Beklagte: Die gesetzliche Krankenkasse der Klägerin. Sie argumentiert, dass die Klägerin ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen verspätet eingereicht habe und somit ihr Anspruch auf Krankengeld ruhte. Sie hält die gesetzlichen Fristen für ausreichend, um solche Bescheinigungen einzureichen und sieht keinen ausreichenden Grund, von der Fristversäumnis abzusehen. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin hatte ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen verspätet bei ihrer Krankenkasse eingereicht, wodurch ihr Anspruch auf Krankengeld für einen bestimmten Zeitraum ruhte. Die Klägerin beruft sich auf ihre gesundheitlichen Einschränkungen, die sie daran gehindert hätten, die Bescheinigungen rechtzeitig einzureichen. Die Krankenkasse lehnt den Anspruch auf Kranken


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv