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Rückforderung von Sozialleistungen: Vertrauensschutz vs. Gesetzmäßigkeit

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Rückforderungen von Sozialleistungen können jeden treffen. Ob Arbeitslosengeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe – Fehler bei der Bewilligung oder Änderungen der persönlichen Situation können dazu führen, dass die Behörde bereits gezahlte Leistungen zurückfordert. Dieser Artikel klärt Sie über die wichtigsten Regeln und Ihre Rechte auf. (Symbolfoto: Ideogram gen.) Das Wichtigste: Kurz & knapp Sozialleistungen können zurückgefordert werden, wenn Fehler bei der Bewilligung vorliegen oder sich die persönliche Situation des Empfängers ändert. Die Rechtsgrundlage für Rückforderungen findet sich im SGB X, insbesondere in den Paragraphen 45 und 50. Rechtswidrige Bewilligungen können nach § 45 SGB X zurückgenommen werden. Eine wesentliche Änderung der Lebensumstände kann nach § 48 SGB X zur Aufhebung des Bewilligungsbescheides und Rückforderung führen. Leistungsempfänger sind verpflichtet, Änderungen ihrer Verhältnisse unverzüglich der Behörde mitzuteilen. Der Vertrauensschutz begrenzt die Rückforderung, wenn der Empfänger gutgläubig war. Vertrauensschutz besteht nicht bei arglistiger Täuschung durch den Leistungsempfänger. Auch grob fahrlässiges Verhalten schließt den Vertrauensschutz aus. Rechtliche Grundlagen der Rückforderung von Sozialleistungen Die Rückforderung von Sozialleistungen stellt viele Empfänger vor große Herausforderungen. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich hauptsächlich im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X). Besonders bedeutsam sind dabei die Paragraphen 45 und 50 SGB X, die die Voraussetzungen und Grenzen für Rückforderungen festlegen. Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte nach § 45 SGB X Der § 45 SGB X regelt di


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