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Rückbaupflicht nach Mietvertragsende – schlechter Übergabezustand kein Mangel

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Mieter verlieren Prozess um 1.000 Euro Kaution nach eigenmächtigen Elektroarbeiten in Hanauer Wohnung. Obwohl der Vermieter zwischenzeitlich den Umbauten zugestimmt hatte, urteilte das Landgericht, die Wohnung müsse im ursprünglichen Zustand zurückgegeben werden. Die Mieter müssen nun für die Rückbaukosten aufkommen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 S 94/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Hanau Datum: 11.09.2023 Aktenzeichen: 2 S 94/22 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Mietrecht Beteiligte Parteien: Kläger (ehemalige Mieter): Sie fordern die Rückzahlung der Mietkaution in Höhe von 1.004,47 € sowie Zinsen und vorgerichtliche Kosten. Die Kläger argumentieren, dass Veränderungen an der Mietsache mit dem Vermieter besprochen waren und dass eine Verrechnung der Kaution nicht gerechtfertigt sei. Beklagter (ehemaliger Vermieter): Er wehrt sich gegen die Rückzahlung der Kaution, indem er mit den Kosten für die Beseitigung der Veränderungen an der Mietsache aufrechnet. Der Beklagte argumentiert, dass die Kläger die Mietsache beschädigt haben und diese Kosten zu tragen sind. Um was ging es? Sachverhalt: Die ehemaligen Mieter (Kläger) fordern die Rückzahlung einer Mietkaution, die sie im Jahr 2012 geleistet hatten. Während der Mietzeit nahmen die Mieter Veränderungen an der Mietsache vor. Nach Rückgabe der Mietsache stellte der Vermieter fest, dass diese Veränderungen zu Schäden geführt haben, und ließ diese auf eigene Kosten beseitigen. Kern des Rechtsstreits: Der Streit drehte sich um die Frage, ob der Beklagte die geforderten Arbeiten zur Rücksetzung der Mietsache tatsächlich basierend au


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