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Rückbaupflicht nach Mietvertragsende – schlechter Übergabezustand kein Mangel

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Mieter verlieren Prozess um 1.000 Euro Kaution nach eigenmächtigen Elektroarbeiten in Hanauer Wohnung. Obwohl der Vermieter zwischenzeitlich den Umbauten zugestimmt hatte, urteilte das Landgericht, die Wohnung müsse im ursprünglichen Zustand zurückgegeben werden. Die Mieter müssen nun für die Rückbaukosten aufkommen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 S 94/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Hanau
  • Datum: 11.09.2023
  • Aktenzeichen: 2 S 94/22
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Mietrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger (ehemalige Mieter): Sie fordern die Rückzahlung der Mietkaution in Höhe von 1.004,47 € sowie Zinsen und vorgerichtliche Kosten. Die Kläger argumentieren, dass Veränderungen an der Mietsache mit dem Vermieter besprochen waren und dass eine Verrechnung der Kaution nicht gerechtfertigt sei.
  • Beklagter (ehemaliger Vermieter): Er wehrt sich gegen die Rückzahlung der Kaution, indem er mit den Kosten für die Beseitigung der Veränderungen an der Mietsache aufrechnet. Der Beklagte argumentiert, dass die Kläger die Mietsache beschädigt haben und diese Kosten zu tragen sind.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die ehemaligen Mieter (Kläger) fordern die Rückzahlung einer Mietkaution, die sie im Jahr 2012 geleistet hatten. Während der Mietzeit nahmen die Mieter Veränderungen an der Mietsache vor. Nach Rückgabe der Mietsache stellte der Vermieter fest, dass diese Veränderungen zu Schäden geführt haben, und ließ diese auf eigene Kosten beseitigen.
  • Kern des Rechtsstreits: Der Streit drehte sich um die Frage, ob der Beklagte die geforderten Arbeiten zur Rücksetzung der Mietsache tatsächlich basierend auf Schäden, verursacht durch die Mieter, bei Auszugsrückgabe vorher abgestimmt und vertraglich vereinbart, gegen die Mietkaution aufrechnen darf.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung der Kläger wurde abgewiesen. Der Beklagte durfte die Kaution mit den ihm entstandenen Kosten für die Schadensbehebung verrechnen.
  • Begründung: Der Beklagte hat rechtzeitig innerhalb der Verjährungsfrist von seinem Ersatzanspruch Gebrauch gemacht. Keine Anhaltspunkte für ein Anerkenntnis der Rückzahlungsverpflichtung durch den Beklagten. Berechnete Kosten des Schadensersatzes wurden nicht substantiiert bestritten.
  • Folgen: Die Kläger erhalten die Kaution nicht zurück, da der Beklagte wirksam aufgerechnet hat. Das Urteil weist darauf hin, dass Mieter für Schäden durch eigenmächtige Änderungen verantwortlich sind und Vermieter berechtigt sind, solche Kosten mit der Kaution zu verrechnen. Die Kläger trugen die Berufungskosten.

Gerichtsurteil klärt Rechte und Pflichten bei Rückgabe von Mietwohnungen

Die Rückbaupflicht nach Mietvertragsende ist ein zentraler Aspekt des Mietrechts, der häufig verheißt, dass Mieter ihre Wohnung in einem bestimmten Zustand zurückgeben müssen. Dabei spielt die Frage des Übergabezustands eine entscheidende Rolle: Ist dieser mangelhaft oder schlechter als bei Vertragsbeginn, können sich komplexe Rechtsfragen ergeben. Mieter und Vermieter sollten die Regelungen zu Instandhaltungspflichten und Renovierungspflichten genau kennen, um mögliche Mängelansprüche oder Schadensersatzforderungen zu klären….


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