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Relevanz von Obliegenheitsverletzungen im Auskunftsprozess

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Ein Familienvater verlässt nach einem nächtlichen Unfall die Unfallstelle und gerät daraufhin in Streit mit seiner Kaskoversicherung, die ihm die Herausgabe des Gutachtens zum Unfallschaden verweigert. Das Oberlandesgericht Frankfurt stärkt nun die Rechte des Versicherungsnehmers und zwingt die Versicherung zur Offenlegung des Gutachtens, da der Mann seine Obliegenheiten nicht schwerwiegend verletzt habe. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 40/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt Datum: 13.09.2023 Aktenzeichen: 7 U 40/22 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Zivilrecht, Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Die Beklagte und Berufungsklägerin: Sie legte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hanau ein. Die Beklagte argumentierte, dass dem Kläger kein Auskunftsanspruch zustünde aufgrund von Obliegenheitsverletzungen und Unredlichkeit seinerseits. Der Kläger: Er fordert Auskunft in das Kaskogutachten, was ihm gemäß dem Landgerichtsurteil zusteht. Er wies die Vorwürfe der Beklagten hinsichtlich Obliegenheitsverletzungen und Unredlichkeit zurück. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger verlangt Einsicht in ein Kaskogutachten, wobei er von der Beklagten auf Grund angeblicher Obliegenheitsverletzungen keine Auskunft erhalten sollte. Der Kläger soll Belege für einen Vorunfall nicht vorgelegt haben können und widersprüchliche Angaben zu einem Unfallort gemacht haben. Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob dem Kläger ein Auskunftsanspruch zusteht oder ob dieser durch Obliegenheitsverletzungen und Unredlichkeit ausgeschlossen ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung der Beklagten wurde zurückgewiesen, und das Urteil


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