Ein Kfz-Fahrer kollidiert mit einer Leitplanke und gerät mit seiner Versicherung in Streit – Grund: Die Versicherung verweigert ihm die Einsicht in das Gutachten zum Unfallschaden. Das Landgericht Hanau stärkt nun die Rechte des Versicherungsnehmers und zwingt die Versicherung zur Offenlegung des Gutachtens. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Vertragspflichten zwischen Versicherungen und ihren Kunden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 O 1171/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Hanau Datum: 23.03.2022 Aktenzeichen: 4 O 1171/21 Verfahrensart: Klageverfahren Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Versicherungsnehmer, fordert Einsicht in das von der Beklagten erstellte Kaskogutachten. Er behauptet, dass der Vorschaden am Fahrzeug ordnungsgemäß repariert wurde und verlangt die Einsichtnahme als vertragliche Pflicht der Beklagten. Beklagte: Versicherungsgesellschaft, die den Kläger vertraglich versichert hat. Sie verweigert die Einsichtnahme in das Kaskogutachten mit der Begründung, dass die schutzwürdigen Interessen berührt seien und erhebt den Vorwurf der Nichtkooperation seitens des Klägers. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger hatte einen Unfall und meldete einen Vollkaskoschaden bei seiner Versicherung. Die Versicherung holte ein Kaskogutachten ein, gab dem Kläger jedoch keinen Zugriff darauf. Der Kläger verlangt Einsicht in das Gutachten, um Klarheit über die Schadensregulierung zu erhalten. Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob der Kläger ein Recht auf Einsichtnahme in das Kaskogutachten hat, das die Versicherung im Rahmen des Schadensfalles eingeholt hatte. Was wurde entschieden?
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG Düsseldorf – Az.: I-24 U 245/18 – Beschluss vom 11.09.2019 Der Senat beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Dem Kläger wird Gelegenheit gegeben, hierzu binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen. Der auf den 1. Oktober 2019 bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung […]