Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Recht des Versicherten auf Einsichtnahme in die Schadensakte der Versicherung

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Ein Kfz-Fahrer kollidiert mit einer Leitplanke und gerät mit seiner Versicherung in Streit – Grund: Die Versicherung verweigert ihm die Einsicht in das Gutachten zum Unfallschaden. Das Landgericht Hanau stärkt nun die Rechte des Versicherungsnehmers und zwingt die Versicherung zur Offenlegung des Gutachtens. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Vertragspflichten zwischen Versicherungen und ihren Kunden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 O 1171/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Hanau Datum: 23.03.2022 Aktenzeichen: 4 O 1171/21 Verfahrensart: Klageverfahren Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Versicherungsnehmer, fordert Einsicht in das von der Beklagten erstellte Kaskogutachten. Er behauptet, dass der Vorschaden am Fahrzeug ordnungsgemäß repariert wurde und verlangt die Einsichtnahme als vertragliche Pflicht der Beklagten. Beklagte: Versicherungsgesellschaft, die den Kläger vertraglich versichert hat. Sie verweigert die Einsichtnahme in das Kaskogutachten mit der Begründung, dass die schutzwürdigen Interessen berührt seien und erhebt den Vorwurf der Nichtkooperation seitens des Klägers. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger hatte einen Unfall und meldete einen Vollkaskoschaden bei seiner Versicherung. Die Versicherung holte ein Kaskogutachten ein, gab dem Kläger jedoch keinen Zugriff darauf. Der Kläger verlangt Einsicht in das Gutachten, um Klarheit über die Schadensregulierung zu erhalten. Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob der Kläger ein Recht auf Einsichtnahme in das Kaskogutachten hat, das die Versicherung im Rahmen des Schadensfalles eingeholt hatte. Was wurde entschieden?


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv