Ehepaar scheitert vor Gericht mit Klage gegen Sparkasse! Sie wollten die geforderte Vorfälligkeitsentschädigung von knapp 30.000 Euro nach vorzeitiger Kreditablösung zurück – doch die Richter entschieden zugunsten der Bank. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Hürden bei der vorzeitigen Tilgung von Immobilienkrediten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 330 O 234/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Hamburg Datum: 31.01.2023 Aktenzeichen: 330 O 234/22 Verfahrensart: Zivilrechtsstreit Rechtsbereiche: Darlehensrecht, Verbraucherschutzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Die Kläger sind private Darlehensnehmer, die die Beklagte auf Rückzahlung einer vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigung und einer Bearbeitungsgebühr in Anspruch genommen haben. Sie argumentieren, dass die Angaben im Darlehensvertrag unzureichend seien, sodass die Vorfälligkeitsentschädigung unzulässig sei, und die erhobene Bearbeitungsgebühr ungerechtfertigt sei. Beklagte: Die Beklagte ist das Kreditinstitut, das das Darlehen gewährt hat. Sie verteidigt die Berechnung und Erhebung der Vorfälligkeitsentschädigung und der Bearbeitungsgebühr als rechtmäßig und ausreichend informiert. Um was ging es? Sachverhalt: Die Kläger schlossen einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag ab und führten das Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurück. Die Beklagte berechnete eine Vorfälligkeitsentschädigung sowie eine Bearbeitungsgebühr. Die Kläger fordern deren Rückzahlung, argumentierend mit unzureichender Vertragstransparenz. Kern des Rechtsstreits: Im Kern geht es um di
Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de LG Berlin, Az.: 65 T 220/14 Beschluss vom 27.10.2014 Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 11. August 2014 – 4 C 1007/14 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 300,00 € festgesetzt. Gründe I. Von der Darstellung […]