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Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung

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Ehepaar scheitert vor Gericht mit Klage gegen Sparkasse! Sie wollten die geforderte Vorfälligkeitsentschädigung von knapp 30.000 Euro nach vorzeitiger Kreditablösung zurück – doch die Richter entschieden zugunsten der Bank. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Hürden bei der vorzeitigen Tilgung von Immobilienkrediten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 330 O 234/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Hamburg
  • Datum: 31.01.2023
  • Aktenzeichen: 330 O 234/22
  • Verfahrensart: Zivilrechtsstreit
  • Rechtsbereiche: Darlehensrecht, Verbraucherschutzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Kläger sind private Darlehensnehmer, die die Beklagte auf Rückzahlung einer vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigung und einer Bearbeitungsgebühr in Anspruch genommen haben. Sie argumentieren, dass die Angaben im Darlehensvertrag unzureichend seien, sodass die Vorfälligkeitsentschädigung unzulässig sei, und die erhobene Bearbeitungsgebühr ungerechtfertigt sei.
  • Beklagte: Die Beklagte ist das Kreditinstitut, das das Darlehen gewährt hat. Sie verteidigt die Berechnung und Erhebung der Vorfälligkeitsentschädigung und der Bearbeitungsgebühr als rechtmäßig und ausreichend informiert.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Kläger schlossen einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag ab und führten das Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurück. Die Beklagte berechnete eine Vorfälligkeitsentschädigung sowie eine Bearbeitungsgebühr. Die Kläger fordern deren Rückzahlung, argumentierend mit unzureichender Vertragstransparenz.
  • Kern des Rechtsstreits: Im Kern geht es um die Frage, ob die vertraglichen Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung und zur Kündigungsmöglichkeit ausreichend und korrekt sind und ob die Beklagte berechtigt war, die Bearbeitungsgebühr zu erheben.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht entschied, dass die Beklagte rechtmäßig gehandelt habe. Die Vorfälligkeitsentschädigung sei nach der Aktiv-Passiv-Methode korrekt berechnet worden, die vertraglichen Angaben seien ausreichend und erfüllten die gesetzlichen Anforderungen. Die Bearbeitungsgebühr sei eine gerechtfertigte Schadensposition.
  • Folgen: Die Kläger müssen die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil bestätigt die Berechnungsmethoden und die Informationspflichten von Darlehensgebern bei vorzeitiger Darlehensrückführung.

Vorfälligkeitsentschädigung: Verbraucherrechte und wichtige Rückzahlungsaspekte

Die Vorfälligkeitsentschädigung stellt ein zentrales Thema im Bereich der vorzeitigen Darlehensrückzahlung dar. Sie fällt an, wenn Kreditnehmer ein Immobiliendarlehen vor dem vertraglich vereinbarten Ende ablösen oder zurückzahlen. Banken verlangen diese Entschädigung meist, um den durch die Rückzahlung entstehenden Zinsausfall zu kompensieren. Die gesetzlichen Regelungen und die Berechnung der Höhe dieser Entschädigung sind dabei für viele Verbraucher oft unklar und führen zu Unsicherheiten. Bei der Tilgungsoption einer Sondertilgung oder der Kreditkündigung ist es wichtig, alle Rückzahlungsmodalitäten zu beachten und einen Kostenvergleich anzustellen. Verbraucherrechte spielen hierbei eine entscheidende Rolle….


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