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Rechtsanwälte Kotz GbR

Voraussetzungen der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente

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Ein Mann scheitert vor Gericht mit dem Versuch, sich als erwerbsgemindert anerkennen zu lassen, obwohl er keinen Anspruch auf eine Rente hat. Das Landessozialgericht Hamburg wies seine Klage ab, da er die Voraussetzungen für eine Rente nicht erfüllt und keine Anhaltspunkte für eine Erwerbsminderung vorlagen. Der Kläger blieb dem Verfahren zudem fern und versäumte die mündliche Verhandlung. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 3 R 48/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landessozialgericht Hamburg Datum: 16.08.2022 Aktenzeichen: L 3 R 48/21 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Sozialrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger begehrt die Feststellung einer Erwerbsminderung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, obwohl er keinen Anspruch auf Rente hat. Er legte Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg ein, blieb jedoch der mündlichen Verhandlung fern und reagierte nicht auf weitere Gerichtsschreiben. Beklagte: Die Beklagte beantragt die Zurückweisung der Berufung. Sie ist der Meinung, dass keine Erwerbsminderung vorliegt, da die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rentengewährung nicht erfüllt sind. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger möchte feststellen lassen, dass eine Erwerbsminderung vorliegt, um eventuelle Ansprüche aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen geltend zu machen, obwohl ihm bewusst ist, dass er keinen Rentenanspruch hat. Er legte Berufung ein, nachdem die Klage in erster Instanz abgewiesen wurde, erschien aber nicht zur mündlichen Verhandlung. Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Punkt ist, ob der Kläger Anspruch auf die Feststellung eines Grads der Erwerbsminderung hat, obwohl er die Bedingungen für einen Rentenbezug nicht erfüllt


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