Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Unzureichende Angaben über Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehen

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Ein Hamburger Gericht zwingt eine Bank zur Rückzahlung einer horrenden Vorfälligkeitsentschädigung von über 90.000 Euro! Der Kunde hatte seine Immobilie vorzeitig verkauft, doch die Bank verrechnete die Entschädigung fehlerhaft und muss nun zahlen. Sieg auf ganzer Linie für den Bankkunden – zusätzlich erhält er umfassende Auskunft über seine gespeicherten Daten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 302 O 24/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Hamburg Datum: 06.07.2023 Aktenzeichen: 302 O 24/23 Verfahrensart: Klage auf Rückerstattung einer Vorfälligkeitsentschädigung und Datenauskunft Rechtsbereiche: Darlehensrecht, Datenschutzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein Verbraucher, der die Rückerstattung einer gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung und eine umfassende Datenauskunft gemäß DSGVO fordert. Er argumentiert, dass die Bank unzureichend über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung informiert hat und ihm unrechtmäßig Zwang zum Verkauf der Immobilie ausgeübt wurde. Zudem macht er Ansprüche auf Schadensersatz geltend. Beklagte: Eine Bank, die die Vorfälligkeitsentschädigung für gerechtfertigt hält, da ein Liquiditätsproblem des Klägers vorlag und nicht gezwungen wurde, die Immobilie zu verkaufen. Sie bestreitet die Existenz eines weitergehenden Auskunftsanspruchs und die Vorwürfe falscher Information. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger hatte im Mai 2017 einen Darlehensvertrag mit der Beklagten für eine Immobilie abgeschlossen. Aufgrund finanzieller Probleme verkaufte der Kläger die Immobilie, woraufhin die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung einbehielt. Der Kläger fordert deren Rückzahlung und eine vollständige Datena


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv