Ein Verkehrsunfall ist immer ein Schock. Neben dem Schreck über das Geschehene kommen schnell viele Fragen auf: Wie hoch ist der Schaden an meinem Fahrzeug? Muss ich die Reparatur selbst bezahlen? Und wann ist es sinnvoll, einen Gutachter einzuschalten? Gerade bei größeren Schäden oder unklaren Unfallhergängen ist ein unabhängiges Gutachten unerlässlich, um die eigenen Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Doch welche Kosten kommen auf Sie zu und wer übernimmt die Rechnung? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Gutachten nach Unfällen. (Symbolfoto: Flux gen.) Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für ein Unfallgutachten bei unverschuldeten Unfällen. Der Schadensersatzanspruch gemäß § 249 BGB stellt den Geschädigten so, als wäre der Unfall nicht passiert. Die Beauftragung eines Gutachters ist das Recht des Geschädigten, wenn dies notwendig und angemessen ist. Die Notwendigkeit eines Gutachtens wird in der Regel bei Schäden über der Bagatellgrenze von 750 Euro anerkannt. Bei Kaskoschäden gelten die vertraglichen Bedingungen der jeweiligen Versicherungspolice. In der Regel übernimmt die Kaskoversicherung die Kosten für einen von ihr bestimmten Gutachter. Die Kommunikation mit der Versicherung über die Kostenübernahme vor der Begutachtung ist wichtig, um Konflikte zu vermeiden. Die Kosten für ein Gutachten richten sich nach dem Schadenswert, wobei die Angemessenheit gewahrt bleiben muss. Erstattungsfähige Kostenpositionen sind das Grundhonorar, Fahrtkosten, Foto- und Nebenkosten sowie notwendige Zusatzuntersuchungen. Gutachter sollten ihre Honorargestaltung transparent machen und die Kosten im üblichen Rahmen halten
Ganzen Artikel lesen auf: Internetrechtsiegen.de LG Bonn – Az.: 3 O 131/22 – Urteil vom 23.12.2022 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger macht gegen die Beklagte Ansprüche […]