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Bußgeldverfahren – Gehörsverletzung bei Abwesenheitsverhandlung

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Ein Autofahrer, geblitzt wegen 23 km/h zu viel, hatte sich gegen den Bußgeldbescheid gewehrt und auf eine mögliche Fehlmessung durch ein reflektierendes Objekt hingewiesen. Doch das Gericht übersah diesen Einwand – nun muss der Fall neu verhandelt werden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 ORbs 19/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Hamburg Datum: 25.05.2023 Aktenzeichen: 6 ORbs 19/23 Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren in Bußgeldsache Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Rechtliches Gehör Beteiligte Parteien: Betroffener: Der Betroffene legte Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid über 80 Euro wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ein. Er argumentierte, dass sein rechtliches Gehör verletzt wurde, da wesentliche Beweisanträge im Verfahren unbeachtet blieben. Amtsgericht Hamburg-Altona, Abteilung 326b: Dieses Gericht erließ das ursprüngliche Urteil, welches der Betroffene anfocht. Es wurde kritisiert, weil es keine ausreichende Auseinandersetzung mit den Beweisanträgen des Betroffenen aufwies. Um was ging es? Sachverhalt: Der Betroffene erhielt einen Bußgeldbescheid über 80 Euro wegen einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um 23 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften. Er legte Einspruch ein und beantragte die Zulassung der Rechtsbeschwerde, weil das Gericht seinen Anträgen und Begründungen im Verfahren keine Beachtung schenkte. Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob das Gericht die Beweise und Anträge des Betroffenen während des Verfahrens angemessen berücksichtigt hat, insbesondere unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.


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