Ein Autofahrer, geblitzt wegen 23 km/h zu viel, hatte sich gegen den Bußgeldbescheid gewehrt und auf eine mögliche Fehlmessung durch ein reflektierendes Objekt hingewiesen. Doch das Gericht übersah diesen Einwand – nun muss der Fall neu verhandelt werden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 ORbs 19/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Hamburg Datum: 25.05.2023 Aktenzeichen: 6 ORbs 19/23 Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren in Bußgeldsache Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Rechtliches Gehör Beteiligte Parteien: Betroffener: Der Betroffene legte Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid über 80 Euro wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ein. Er argumentierte, dass sein rechtliches Gehör verletzt wurde, da wesentliche Beweisanträge im Verfahren unbeachtet blieben. Amtsgericht Hamburg-Altona, Abteilung 326b: Dieses Gericht erließ das ursprüngliche Urteil, welches der Betroffene anfocht. Es wurde kritisiert, weil es keine ausreichende Auseinandersetzung mit den Beweisanträgen des Betroffenen aufwies. Um was ging es? Sachverhalt: Der Betroffene erhielt einen Bußgeldbescheid über 80 Euro wegen einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um 23 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften. Er legte Einspruch ein und beantragte die Zulassung der Rechtsbeschwerde, weil das Gericht seinen Anträgen und Begründungen im Verfahren keine Beachtung schenkte. Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob das Gericht die Beweise und Anträge des Betroffenen während des Verfahrens angemessen berücksichtigt hat, insbesondere unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Landgericht Hamburg Az: 322 O 53/09 Urteil vom 29.04.2011 In der Sache erlässt das Landgericht Hamburg – Zivilkammer 22 auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 08.03.2011 folgendes Endurteil: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in […]