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Bußgeldverfahren – Gehörsverletzung bei Abwesenheitsverhandlung

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Ein Autofahrer, geblitzt wegen 23 km/h zu viel, hatte sich gegen den Bußgeldbescheid gewehrt und auf eine mögliche Fehlmessung durch ein reflektierendes Objekt hingewiesen. Doch das Gericht übersah diesen Einwand – nun muss der Fall neu verhandelt werden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 ORbs 19/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Hamburg
  • Datum: 25.05.2023
  • Aktenzeichen: 6 ORbs 19/23
  • Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren in Bußgeldsache
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Rechtliches Gehör

Beteiligte Parteien:

  • Betroffener: Der Betroffene legte Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid über 80 Euro wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ein. Er argumentierte, dass sein rechtliches Gehör verletzt wurde, da wesentliche Beweisanträge im Verfahren unbeachtet blieben.
  • Amtsgericht Hamburg-Altona, Abteilung 326b: Dieses Gericht erließ das ursprüngliche Urteil, welches der Betroffene anfocht. Es wurde kritisiert, weil es keine ausreichende Auseinandersetzung mit den Beweisanträgen des Betroffenen aufwies.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Betroffene erhielt einen Bußgeldbescheid über 80 Euro wegen einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um 23 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften. Er legte Einspruch ein und beantragte die Zulassung der Rechtsbeschwerde, weil das Gericht seinen Anträgen und Begründungen im Verfahren keine Beachtung schenkte.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob das Gericht die Beweise und Anträge des Betroffenen während des Verfahrens angemessen berücksichtigt hat, insbesondere unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen, das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.
  • Begründung: Die Entscheidung wurde hauptsächlich damit begründet, dass das rechtliche Gehör des Betroffenen verletzt wurde. Das Gericht hatte wesentliche Tatsachen und die Einlassungen des Betroffenen nicht in seine Entscheidung einbezogen. Dies stellt einen Verfahrensfehler dar, der das Urteil beeinträchtigte.
  • Folgen: Der Fall wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Hamburg-Altona zurücküberwiesen. Das Gericht muss die vom Betroffenen vorgebrachten Argumente und Beweisangebote umfassend berücksichtigen. Das angefochtene Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Abwesenheitsverhandlungen: Gefahr für Verteidigungsrechte im Bußgeldverfahren

Im Bußgeldverfahren haben Betroffene das Recht auf eine faire Verhandlung, was elementar für den Schutz ihrer Verteidigungsrechte ist. Besonders bei Abwesenheitsverhandlungen können Gehörsverletzungen auftreten, die den rechtlichen Rahmen des Verfahrens gefährden. Eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden soll, erfordert eine korrekte Anhörung der Betroffenen, um die Prozessrechte nicht zu verletzen. Wenn Entscheidungen in Abwesenheit des Beschuldigten getroffen werden, gefährdet dies den prozessualen Anspruch auf rechtlichen Beistand und kann zu unrechtmäßigen Urteilen führen….


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