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Bußgeldverfahren – Einspruchsverwerfung nach nicht beschiedenem Entbindungsantrag

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Ein Hamburger Gericht verhängte gegen einen Fahrer ein Bußgeld und Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung. Doch das Oberlandesgericht hob die Strafe auf, da das Amtsgericht einen Antrag auf Anwesenheitsbefreiung des Fahrers nicht bearbeitet hatte – ein juristisches Verfahrensfehler mit Folgen. Nun muss sich das Amtsgericht erneut mit dem Fall befassen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 RB 22/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Hamburg Datum: 24.11.2022 Aktenzeichen: 5 RB 22/22 – 3 Ss-OWi 246/22 Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren in einer Ordnungswidrigkeitensache Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht Beteiligte Parteien: Betroffener: Der Betroffene war Adressat eines Bußgeldbescheids wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Er beantragte durch seinen Verteidiger, von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen befreit zu werden, da er die Fahrereigenschaft einräumte, aber keine weiteren Angaben machen wollte. Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres: Sie erließ einen Bußgeldbescheid gegen den Betroffenen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, verhing eine Geldbuße von 160 Euro und ordnete ein einmonatiges Fahrverbot an. Um was ging es? Sachverhalt: Der Betroffene legte Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ein und beantragte, nicht persönlich vor Gericht erscheinen zu müssen, da er die Fahrereigenschaft einräumte und keine weiteren Angaben tätigen wollte. Dieser Antrag wurde nicht vom Amtsgericht entschieden, das den Einspruch schließlich verwarf, da der Betroffene nicht zur Verhandlung erschien. Ke


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