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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schwerbehindertenrecht – GdB-Feststellung – Diabetes mellitus Typ 1

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Eine junge Diabetikerin scheitert vor dem Sozialgericht Hamburg mit dem Versuch, ihren Grad der Behinderung von 40 auf 50 hochstufen zu lassen. Trotz intensiver Insulintherapie sah das Gericht keine ausreichenden Belege für eine gravierende Beeinträchtigung ihrer Lebensführung. Ausschlaggebend für die Entscheidung waren die objektiven medizinischen Befunde und nicht das subjektive Empfinden der Klägerin. Zum vorliegenden Urteil Az.: S 43 SB 478/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Sozialgericht Hamburg Datum: 07.06.2023 Aktenzeichen: S 43 SB 478/21 Verfahrensart: Anfechtungsklage Rechtsbereiche: Sozialrecht, Schwerbehindertenrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: 2004 geborene Person, die eine Erhöhung ihres Grads der Behinderung (GdB) von 40 auf 50 fordert. Die Klägerin argumentiert, dass ihre Diabetes-Erkrankung mehr Einschnitte in ihrer Lebensführung verursacht als berücksichtigt. Beklagte: Behörde, die den GdB der Klägerin von 50 auf 40 herabgesetzt hat. Die Beklagte stützt sich auf medizinische Befunde und verwaltungsrechtliche Bestimmungen. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin beantragte die Beibehaltung eines GdB von 50 trotz der Reduzierung auf 40 durch die Beklagte. Die Herabsetzung basierte auf aktuellen medizinischen Befunden, die keine ausreichenden Einschränkungen in der Lebensführung aufgrund Diabetes mellitus Typ I aufzeigen. Kern des Rechtsstreits: Ob die aktuelle GdB-Bemessung der Beklagten korrekt ist und den tatsächlichen Einschränkungen der Klägerin gerecht wird. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Der Bescheid vom 4.8.2021 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 21.10.2021 ist rechtmäßig. Begründung: Die medizin


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