Eine junge Diabetikerin scheitert vor dem Sozialgericht Hamburg mit dem Versuch, ihren Grad der Behinderung von 40 auf 50 hochstufen zu lassen. Trotz intensiver Insulintherapie sah das Gericht keine ausreichenden Belege für eine gravierende Beeinträchtigung ihrer Lebensführung. Ausschlaggebend für die Entscheidung waren die objektiven medizinischen Befunde und nicht das subjektive Empfinden der Klägerin. Zum vorliegenden Urteil Az.: S 43 SB 478/21 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Sozialgericht Hamburg
- Datum: 07.06.2023
- Aktenzeichen: S 43 SB 478/21
- Verfahrensart: Anfechtungsklage
- Rechtsbereiche: Sozialrecht, Schwerbehindertenrecht
Beteiligte Parteien:
- Klägerin: 2004 geborene Person, die eine Erhöhung ihres Grads der Behinderung (GdB) von 40 auf 50 fordert. Die Klägerin argumentiert, dass ihre Diabetes-Erkrankung mehr Einschnitte in ihrer Lebensführung verursacht als berücksichtigt.
- Beklagte: Behörde, die den GdB der Klägerin von 50 auf 40 herabgesetzt hat. Die Beklagte stützt sich auf medizinische Befunde und verwaltungsrechtliche Bestimmungen.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin beantragte die Beibehaltung eines GdB von 50 trotz der Reduzierung auf 40 durch die Beklagte. Die Herabsetzung basierte auf aktuellen medizinischen Befunden, die keine ausreichenden Einschränkungen in der Lebensführung aufgrund Diabetes mellitus Typ I aufzeigen.
- Kern des Rechtsstreits: Ob die aktuelle GdB-Bemessung der Beklagten korrekt ist und den tatsächlichen Einschränkungen der Klägerin gerecht wird.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Der Bescheid vom 4.8.2021 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 21.10.2021 ist rechtmäßig.
- Begründung: Die medizinischen Gutachten und Befunde bestätigten, dass die Klägerin aktuelle keine gravierende Beeinträchtigungen ihrer Lebensführung aufweist. Der GdB von 40 ist gemäß den versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VMG) gerechtfertigt.
- Folgen: Die Klägerin behält ihren GdB von 40, und die Kosten des Verfahrens nach § 193 SGG sind nicht erstattungsfähig. Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung objektiver medizinischer Befunde bei der Bemessung des GdB. Weitere Rechtsmittel wurden nicht angegeben.
Wichtige Urteile zum Schwerbehindertenrecht: Fallbeispiel und rechtliche Konsequenzen
Das Schwerbehindertenrecht regelt die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ermöglicht ihnen eine Teilhabe am Arbeitsleben sowie am gesellschaftlichen Leben. Eine zentrale Rolle spielt dabei die GdB-Feststellung, welche den Grad der Behinderung bestimmt und somit den Zugang zu verschiedenen Unterstützungsangeboten wie dem Schwerbehindertenausweis oder Eingliederungshilfe ermöglicht. Besonders bei Erkrankungen wie Diabetes mellitus Typ 1 können im Laufe der Zeit Komplikationen auftreten, die eine Neubewertung des Behindertenstatus notwendig machen. Betroffene haben Anspruch auf Nachteilsausgleiche und Leistungen zur Gesundheitsversorgung, die nicht nur die Pflegeleistungen betreffen, sondern auch die Unterstützung im Alltag. Diese Fragen sind entscheidend für die rechtliche Absicherung und den Lebensstandard der Betroffenen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der diese Thematik beleuchtet und zeigt, welche rechtlichen Schlussfolgerungen daraus gezogen werden können….