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Rente wegen voller Erwerbsminderung – Voraussetzungen

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Trotz mehrerer Bandscheibenoperationen und chronischer Schmerzen hat das Landessozialgericht Hamburg den Anspruch einer 53-jährigen Frau auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt. Gutachter bescheinigten der Klägerin weiterhin die Fähigkeit, leichte Tätigkeiten in sitzender Position auszuüben, was für das Gericht ausreichend war, um eine volle oder teilweise Erwerbsminderung zu verneinen. Die Entscheidung wirft Fragen nach der Definition von Erwerbsfähigkeit im Kontext chronischer Erkrankungen auf. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 3 R 60/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landessozialgericht Hamburg Datum: 13.12.2022 Aktenzeichen: L 3 R 60/20 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Streit um Erwerbsminderungsrente Rechtsbereiche: Sozialversicherungsrecht, Rentenrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Frau, geboren 1970, beantragte Erwerbsminderungsrente aufgrund gesundheitlicher Beschwerden, darunter Bandscheibenvorfälle, depressive Störungen und andere physische Leiden. Die Klägerin argumentierte, dass sie nicht mehr fähig sei, ihre Arbeit als Reinigungskraft auszuführen und forderte eine Rente aufgrund voller Erwerbsminderung. Beklagte: Träger der Rentenversicherung, verweigerte die Gewährung der Erwerbsminderungsrente mit der Begründung, dass die Klägerin trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen in der Lage sei, mindestens sechs Stunden täglich leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuführen. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin kämpfte seit mehreren Jahren mit gesundheitlichen Problemen, die ihre Fähigkeit zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beeinträchtigen. Trotz mehrfacher Operationen und Rehabilitationsprogramme wurde ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt, da Gutachten besagten, sie sei noch in der Lage, ei


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