Rechtsschutz im Streitfall: Das regelt das VVG Streit mit dem Nachbarn? Ärger mit dem Arbeitgeber? Im Alltag lauern viele Rechtsfallen. Eine Rechtsschutzversicherung gibt Ihnen Rückendeckung und bewahrt Sie vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten. Doch welche Leistungen sind wirklich abgedeckt? Was regelt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG)? Und worauf sollten Sie beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung achten? Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen und gibt Ihnen einen umfassenden Überblick. (Symbolfoto: Mystic gen.) Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Rechtsschutzversicherung wird durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) umfassend geregelt. Die §§ 125-129 VVG legen die grundlegenden Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen fest. Der Anwendungsbereich der Rechtsschutzversicherung umfasst die finanzielle Absicherung bei der Durchsetzung rechtlicher Interessen. Diese Versicherung fokussiert sich auf den Zugang zum Recht, nicht direkt auf Vermögensschutz. Die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) konkretisieren die gesetzlichen Vorgaben des VVG, dürfen aber keine Nachteile für Versicherungsnehmer mit sich bringen. Gerichtliche Kontrollen stellen sicher, dass unangemessene Benachteiligungen der Versicherungsnehmer vermieden werden. Rechtsschutzversicherungen decken verschiedene Rechtsbereiche ab. Dazu gehören Schadensersatz- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Verkehrs- und Wohnungsrecht, sowie eigens für Selbstständige und Gewerbetreibende angebotene Gewerbe-Rechtsschutzversicherungen. Der räumliche Geltungsbereich variiert je nach Versicherungsart. Einige Tarife bieten Versicherungsschutz innerhalb Deutschlands, andere europaweit oder weltweit. Typische Streitfälle beziehen sich auf pr
Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de Erben, die nach Ablauf der Zweijahresfrist einen Antrag auf Grundbuchberichtigung stellen, müssen die üblichen Gebühren zahlen, auch wenn die Verzögerung durch ein langwieriges Erbscheinsverfahren begründet ist. Die Zweijahresfrist gilt unabhängig von den Gründen für die Verzögerung und führt bei Fristversäumnis zum Verlust der Gebührenbefreiung. → Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: […]