Ein Hamburger Familiendrama um ein geerbtes Wohnhaus landet vor Gericht: Mutter klagt gegen Sohn, der sein Vorkaufsrecht für die Immobilie nutzte, aber den vollen Preis nicht zahlen wollte. Der Streitwert: 550.000 Euro. Das Landgericht Hamburg entschied zugunsten der Mutter – der Sohn muss nun zahlen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 334 O 119/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Hamburg Datum: 13.07.2023 Aktenzeichen: 334 O 119/23 Verfahrensart: Zivilverfahren bezüglich der Durchsetzung eines Vorkaufsrechts und der daraus resultierenden Zahlungsansprüche Rechtsbereiche: Zivilrecht, Kaufrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Mutter des Beklagten und Alleinerbin ihres verstorbenen Ehemannes. Sie fordert die Zahlung des Kaufpreises für ein Grundstück, auf dem der Beklagte ein Vorkaufsrecht ausgeübt hat, nebst Verzugszinsen. Beklagter: Sohn der Klägerin. Er wohnt auf dem verhandelten Grundstück und hatte das ihm im Vergleich eingeräumte Vorkaufsrecht ausgeübt. Er bestreitet die Höhe des geforderten Kaufpreises und argumentiert mit einem Mangel betreffend eine fehlende Baugenehmigung an der Immobilie. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin machte nach der Ausübung eines Vorkaufsrechts durch ihren Sohn (den Beklagten) Ansprüche auf Zahlung des Kaufpreises für ein Grundstück geltend, das im Familienbesitz war. Der Beklagte war im Besitz eines Vorkaufsrechts, das im Rahmen eines früheren Vergleichs eingeräumt worden war. Kern des Rechtsstreits: Ob der Beklagte verpflichtet ist, den vollen Kaufpreis von € 550.000 zu zahlen oder ob er aufgrund einer an
Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de OLG Dresden – Az.: 13 U 1004/11 – Urteil vom 11.01.2012 I. Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Görlitz vom 29.06.2011 – Az.: 3 HK O 180/10 – im Kostenpunkt aufgehoben, im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Klage wird […]