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Gesundheitsprüfung vor Wechsel in den Basistarif einer Krankenversicherung

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Ein Mann wollte in den günstigeren Basistarif seiner privaten Krankenversicherung wechseln, doch die Versicherung verlangte eine Gesundheitsprüfung. Daraufhin zog der Mann vor Gericht – und scheiterte, denn das Oberlandesgericht Hamburg entschied, dass die Versicherung die Gesundheitsprüfung verlangen darf. Der Fall beleuchtet die komplizierten Regelungen zu Risikoausgleich und Umlagesystemen in der privaten Krankenversicherung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 W 40/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Hamburg Datum: 23.10.2023 Aktenzeichen: 9 W 40/23 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Eine Person, die eine Umwandlung ihrer Krankenversicherung in den Basistarif begehrt. Argumentiert, dass die Gesundheitsprüfung unrechtmäßig verlangt wurde und gibt an, einen erforderlichen Fragebogen zurückgesendet zu haben. Antragsgegnerin: Ein Krankenversicherungsunternehmen, das die Umwandlung des Versicherungstarifs in den Basistarif von einer Gesundheitsprüfung abhängig macht. Bestreitet den Zugang des Fragebogens und hält die Gesundheitsprüfung für erforderlich. Um was ging es? Sachverhalt: Der Antragsteller wollte seine bestehende Krankenversicherung rückwirkend in den Basistarif umwandeln. Hierbei war er der Ansicht, dass die Gesundheitsprüfung unrechtmäßig verlangt wurde. Es bestand Streit darüber, ob der Antragsteller die erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere die Rücksendung eines Gesundheitsfragebogens, erfüllt hat. Kern des Rechtsstreits: Darf ein Versicherer die Umwandlung eines Vertragstarifs in den Basistarif von einer Gesundheitsprüfung abhängig machen,


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