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Verkehrsunfall zwischen Fahrradfahrer mit defekter Bremse und PKW – Fahrer

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Ein Radfahrer, der verbotswidrig auf dem Bürgersteig unterwegs war und mit einem aus einer Garagenausfahrt kommenden PKW kollidierte, muss für 70 Prozent der Unfallfolgen selbst aufkommen. Das Landgericht Hamburg wertete sein Fehlverhalten, darunter die hohe Geschwindigkeit und eine defekte Bremse, als gravierende Verkehrsverstöße. Der PKW-Fahrer trage hingegen nur eine geringe Mitschuld an dem Unfall. Zum vorliegenden Urteil Az.: 306 S 35/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Hamburg Datum: 01.09.2023 Aktenzeichen: 306 S 35/22 Verfahrensart: Berufungsverfahren bezüglich Haftungsanspruch aus einem Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Haftungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger fuhr mit seinem Fahrrad auf dem rechten Bürgersteig und wurde in einen Verkehrsunfall verwickelt. Er behauptete, dass das Beklagtenfahrzeug plötzlich aus einer Garagenausfahrt herauskam und ihn traf. Beklagte: Die Beklagte ist die Haftpflichtversichererin des Fahrzeugs, das in den Unfall verwickelt war. Sie argumentierte, dass ein anspruchsausschließendes Mitverschulden des Klägers vorliege. Der Zeuge G., der das Beklagtenfahrzeug fuhr, wurde vernommen. Um was ging es? Sachverhalt: Bei einem Verkehrsunfall am 27.06.2018 in H. zwischen dem Kläger und einem bei der Beklagten versicherten Fahrzeug erlitt der Kläger Verletzungen. Er machte geltend, dass das Fahrzeug aus einer Einfahrt heraus gefahren sei und ihn verursacht zu Fall brachte. Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob und in welchem Ausmaß die Beklagte für die Schäden des Klägers haftet, insbesondere ob ein Mitverschulden des Klägers bestand und wie e


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