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Umgehung des Richtervorbehalts bei Führerscheinsicherstellung

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Trotz heftigen Crashs mit 1,56 Promille und Drogen im Blut darf die Polizei den Führerschein vorläufig einziehen, auch wenn die Staatsanwaltschaft kein Fahrverbot beantragt. Das Landgericht Hamburg stärkt damit die Polizei im Kampf gegen alkoholisierte Fahrer und stellt klar: Wer seinen Führerschein freiwillig rausrückt, muss nicht umfassend belehrt werden – obwohl das in Zukunft besser geschehen soll. Zum vorliegenden Urteil Az.: 615 Qs 108/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Hamburg Datum: 19.12.2023 Aktenzeichen: 615 Qs 108/23 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen die Anordnung der Herausgabe eines Führerscheins Rechtsbereiche: Strafprozessrecht, Straßenverkehrsrecht Beteiligte Parteien: Staatsanwaltschaft Hamburg: Beantragte die Aufhebung der Entscheidung, durch die das Amtsgericht die Herausgabe des Führerscheins eines Angeschuldigten angeordnet hatte. Argumentierte, dass die Sicherstellung des Führerscheins rechtmäßig war, da der Angeschuldigte ihn freiwillig herausgegeben hatte und eine fehlende Belehrung die Rechtswirksamkeit der Sicherstellung nicht beeinträchtigte. Angeschuldigter T.: Ihm wird vorsätzliche Trunkenheit im Straßenverkehr und fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen. Sein Führerschein wurde am Tattag von der Polizei sichergestellt. Um was ging es? Sachverhalt: Der Angeschuldigte T. wurde nach einer Trunkenheitsfahrt, bei der er mit einem Verkehrszeichen und einem Zaun kollidierte, von der Polizei festgenommen. Sein Führerschein wurde sichergestellt. Das Amtsgericht hatte später ohne einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft die Herausgabe des Führerscheins an T. angeordnet. Kern des Rechtsstreits: Ob die polizeiliche Sicherstellung des Führerscheins rechtmäßig war und ob die Staatsanwa


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