Ein LKW-Fahrer übersah beim Linksabbiegen einen PKW und verursachte einen Schaden von über 90.000 Euro. Obwohl die Versicherung zunächst nur die Hälfte der Kosten übernahm, sprach das Oberlandesgericht Hamburg dem PKW-Fahrer nun sein volles Recht zu. Der LKW-Fahrer muss für den gesamten Schaden aufkommen, da er die Vorfahrt des geradeaus fahrenden PKW missachtet hatte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 U 47/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Hamburg Datum: 06.10.2023 Aktenzeichen: 14 U 47/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Partei, die weiteren Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall fordert. Argumentiert, dass kein Verkehrsverstoß durch ihren Zeugen Pa. vorliegt. Beklagte: Partei, die gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg Berufung eingelegt hat. Argumentiert, dass der Betrag der Schadensregulierung zu hoch sei und verweist auf vermeintliches Fehlverhalten des Zeugen Pa. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin verlangt von der Beklagten weiteren Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, der zu einem materiellen Schaden von 90.236,00 € führte. Die Beklagte hatte außergerichtlich eine 50:50 Quote zur Schadensregulierung angewandt. Nun verlangt die Klägerin die restlichen 45.118,00 €. Kern des Rechtsstreits: Klärung, ob die Beklagte mehr als die von ihr regulierten 50% des Schadens übernehmen muss, insbesondere in Anbetracht der Vorfahrtsverletzung durch den Zeugen P. de
Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht München Datum: 03.06.2022 Aktenzeichen: 2 WF 232/22 e Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Amtsgerichts zur Aufhebung einer Pflegschaft Rechtsbereiche: Familienrecht, Erbrecht Beteiligte Parteien: Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Mutter der Kinder B. und T. M.) – argumentiert, der Vater sei nicht geeignet, das Vermögen der Kinder zu verwalten. Vater […]