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Gegenstandswert bei Zeugniserteilung – Vergleichsmehrwert

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Ein Hamburger Gericht sorgt für klare Verhältnisse bei Zeugnisregelungen im Arbeitsrecht. Nur wenn der Inhalt des Zeugnisses im Detail festgelegt wird, erhöht sich der Streitwert auf ein Bruttomonatsgehalt, ansonsten beträgt er lediglich 500 Euro. Diese Entscheidung hat grundlegende Bedeutung für die Bewertung von Vergleichen in Arbeitsrechtsstreitigkeiten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 Ta 4/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Hamburg Datum: 26.03.2024 Aktenzeichen: 7 Ta 4/24 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren zur Festsetzung des Gegenstandswertes in einem arbeitsrechtlichen Vergleich Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kostenrecht Beteiligte Parteien: Prozessbevollmächtigte des Klägers: Sie legten Beschwerde gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg ein, da sie den festgesetzten Gegenstandswert für die Zeugnisregelung für zu niedrig hielten. Sie argumentierten, dass der Vergleichsmehrwert für die Zeugnisregelung einem Bruttomonatsgehalt entsprechen müsse. Arbeitsgericht Hamburg: Dieses Gericht hatte zuvor entschieden, dass der Vergleichsmehrwert für die Zeugnisregelung 500,00 € beträgt, da keine spezifischen Regelungen zum Inhalt des Zeugnisses getroffen wurden. Um was ging es? Sachverhalt: Im Ausgangsverfahren vor dem Arbeitsgericht Hamburg wurde über Bestandsschutz zwischen den Parteien gestritten, das mit einem Vergleich endete, der auch eine Zeugnisregelung umfasste. Kern des Rechtsstreits: Der Streit drehte sich um die Frage, wie der Gegenstandswert einer Zeugnisregelung in einem arbeitsrechtlichen Vergleich zu bemessen ist und ob dieser einen zusätzlichen Mehrwert erfordert. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Kläg


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