Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Bankschließfach – Bankenhaftung bei einem Einbruchdiebstahl

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Einbrecher bohrten sich in Hamburger Sparkassenfiliale durch die Decke und räumten über 650 Schließfächer leer. Das Landgericht Hamburg verurteilte die Bank nun zu einer saftigen Schadenersatzzahlung, da sie ihre Sicherungspflichten verletzt habe. Hätte die Bank nach einem ersten Einbruchsversuch ausreichend reagiert, wäre der Millionenschaden wohl verhindert worden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 302 O 19/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Hamburg Datum: 17.01.2024 Aktenzeichen: 302 O 19/23 Verfahrensart: Schadensersatzklage aus abgetretenem Recht nach Einbruch Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Mietrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger ist durch Abtretung Inhaber der Schadensersatzforderung des Drittwiderbeklagten. Er argumentiert, dass die Beklagte ihre Pflichten zur Sicherung des Schließfaches verletzt habe und fordert Schadensersatz. Beklagte: Die Bank, welche das Schließfach vermietet hat. Sie bestreitet die Pflichtverletzung und behauptet, dass die Sicherheitsvorkehrungen den aktuellen Standards genügten und verweist auf eine Haftungsbeschränkung. Drittwiderbeklagte: Bruder des Klägers und ursprünglicher Anspruchsinhaber. Er war Erbe des Ehemanns, dessen Schließfach bei dem Einbruch betroffen war. Er bestreitet die Ansprüche der Beklagten aus ihrer Drittwiderklage. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger fordert Schadensersatz nach einem Einbruch in eine Bankfiliale, bei dem Schließfächer aufgebrochen wurden. Die Bank hatte zuvor ähnliche Einbruchsversuche erlebt und seither ein umstrittenes Sicherheitskonzept implementiert. Die Täter konnten den Bewegungsmelder manip


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv