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Wohngebäudeversicherung – Starkregen – Erhöhung des Grundwasserspiegels

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Starkregen setzt Haus unter Wasser, doch die Versicherung zahlt nicht! Ein Hauseigentümer aus Arnsberg kämpft nach dem Unwetter im Juli 2021 mit den Folgen – das Landgericht Hagen wies seine Klage gegen die Versicherung ab, da der Schaden durch Grundwasser und nicht durch oberflächliches Wasser entstanden sei. Muss der Kläger die Sanierungskosten von 165.000 Euro nun selbst tragen? Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 O 98/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Hagen Datum: 06.03.2024 Aktenzeichen: 10 O 98/23 Verfahrensart: Zivilverfahren Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Versicherungsnehmer eines Wohngebäudeversicherungstarifs namens „SicherheitPlus“. Der Kläger argumentiert, dass durch Starkregen verursachtes Grundwasser Schäden am Gebäude verursacht hat, die von der Versicherung gedeckt sein sollten. Er fordert die Zahlung von 164.963,75 € für die Sanierung, plus Zinsen und einen Betrag für Rechtsanwaltskosten. Beklagte: Versicherungsgesellschaft, die die genannte Wohngebäudeversicherung anbietet. Die Beklagte lehnt die Schadensregulierung ab, argumentiert, dass kein bedingungsgemäßer Versicherungsfall vorliegt, da es keine oberflächennahe Überschwemmung gegeben habe. Sie behauptet, der Schaden sei durch das ansteigende Grundwasser verursacht worden, was nicht versichert ist. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger meldete nach einem Starkregenereignis, dass Wasser in seinen Keller eingedrungen sei, führte dies zunächst auf eine Überschwemmung zurück, dann auf einen vermeintlichen Rohrbruch. Der Versicherung zufolge handelte es sich um einen Schaden durch ansteigendes Grundwasser, was nicht als Überschwemmung im Sinne der


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