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Knie-TEP falsch eingebaut – Schmerzensgeld und Schadensersatz

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Wegen einer viel zu großen Knieprothese leidet eine 63-jährige Patientin seit Jahren unter starken Schmerzen und musste sich mehreren Operationen unterziehen. Das Landgericht Hagen sprach ihr nun 17.500 Euro Schmerzensgeld zu, da der Operateur den Fehler bei der Implantation hätte erkennen müssen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Bedeutung sorgfältiger Kontrollen bei chirurgischen Eingriffen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 O 311/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Hagen Datum: 21.01.2022 Aktenzeichen: 4 O 311/20 Verfahrensart: Zivilverfahren wegen Arzthaftung Rechtsbereiche: Arzthaftungsrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine 63-jährige Patienten, die aufgrund behaupteter Behandlungsfehler während einer Knieoperation Ansprüche erhebt. Sie verlangt Schmerzensgeld und Ersatz für weitere Schäden aufgrund angeblich fehlerhafter medizinischer Versorgung, bei der eine zu große Knieprothese eingesetzt wurde. Beklagte: Trägerin der Klinik, in der die Operation stattfand. Die Beklagte bestreitet die behaupteten Behandlungsfehler und behauptet, dass die Prothese korrekt angepasst wurde. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin unterzog sich einer Kniegelenksoperation, bei der angeblich eine zu große Prothese eingesetzt wurde, was zu anhaltenden Beschwerden führte. Daraufhin musste eine Revisionsoperation durchgeführt werden. Die Klägerin fordert Schmerzensgeld und die Übernahme der durch die angeblichen Behandlungsfehler verursachten Schäden. Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob der Beklagten durch die fehlerhafte Wahl und den Einsatz einer zu großen Knieprothese ein Behandlungsfehler unterlaufen


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