Ein verwildertes Grundstück in Halle an der Saale sorgt für juristisches Aufsehen: Jahre nach dem Verkauf an zwei Nachbarn muss es nun an den ursprünglichen Besitzer zurückgegeben werden, da die Bestellung des Abwesenheitspflegers fehlerhaft war. Der Brite erhält sein Grundstück zurück, muss aber die neuen Eigentümer für bereits gezahlte Grundsteuern entschädigen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 O 152/13 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Halle (Saale) Datum: 21.03.2014 Aktenzeichen: 4 O 152/13 Verfahrensart: Grundbuchberichtigungsverfahren Rechtsbereiche: Zivilrecht, Grundbuchrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein britischer Staatsbürger, der die Berichtigung des Grundbuchs verlangt, um wieder als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen zu werden. Argumentiert, dass die Anordnung der Abwesenheitspflegschaft und der daraus resultierende Verkauf des Grundstücks ungültig sind, da er erreichbar war und die erforderliche rechtliche Autorität nicht bestand. Beklagte: Zwei Personen, die als neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Sie bestreiten die Existenz des Klägers und behaupten, gutgläubig das Eigentum erworben zu haben. Sie beantragen zudem Hilfswiderklage auf Erstattung von Zahlungen und die Zustimmung zur Freigabe eines hinterlegten Betrags. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger war ursprünglicher Eigentümer eines Grundstücks, dessen Verkauf wegen eines Insolvenzverfahrens verzögert wurde. Schließlich führten Beklagte ein Verfahren zur Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft mit der Behauptung ein, dass der Kläger nicht auffindbar sei. Ein Rechtspfleger bestellte ein
Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de AG Strausberg – Az.: 5 Cs 285 Js 16069/19 (249/19) – Urteil vom 04.11.2019 Der Angeklagte wird wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50,00 Euro verurteilt. Dem Angeklagten wird für die Dauer von noch 2 Monaten unter Nichtanrechnung verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im […]