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Grundstücksveräußerung durch unwirksam bestellten Abwesenheitspfleger – Gutglaubensschutz

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Ein verwildertes Grundstück in Halle an der Saale sorgt für juristisches Aufsehen: Jahre nach dem Verkauf an zwei Nachbarn muss es nun an den ursprünglichen Besitzer zurückgegeben werden, da die Bestellung des Abwesenheitspflegers fehlerhaft war. Der Brite erhält sein Grundstück zurück, muss aber die neuen Eigentümer für bereits gezahlte Grundsteuern entschädigen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 O 152/13 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Halle (Saale)
  • Datum: 21.03.2014
  • Aktenzeichen: 4 O 152/13
  • Verfahrensart: Grundbuchberichtigungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Zivilrecht, Grundbuchrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein britischer Staatsbürger, der die Berichtigung des Grundbuchs verlangt, um wieder als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen zu werden. Argumentiert, dass die Anordnung der Abwesenheitspflegschaft und der daraus resultierende Verkauf des Grundstücks ungültig sind, da er erreichbar war und die erforderliche rechtliche Autorität nicht bestand.
  • Beklagte: Zwei Personen, die als neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Sie bestreiten die Existenz des Klägers und behaupten, gutgläubig das Eigentum erworben zu haben. Sie beantragen zudem Hilfswiderklage auf Erstattung von Zahlungen und die Zustimmung zur Freigabe eines hinterlegten Betrags.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger war ursprünglicher Eigentümer eines Grundstücks, dessen Verkauf wegen eines Insolvenzverfahrens verzögert wurde. Schließlich führten Beklagte ein Verfahren zur Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft mit der Behauptung ein, dass der Kläger nicht auffindbar sei. Ein Rechtspfleger bestellte einen Abwesenheitspfleger, der das Grundstück an die Beklagten verkaufte. Diese wurden ins Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Der Kläger machte geltend, dass seine Erreichbarkeit nie wirklich geprüft wurde und seine Rechte verletzt wurden.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Anordnung der Abwesenheitspflegschaft und die anschließende Eigentumsübertragung an die Beklagten rechtmäßig war, und ob die Beklagten das Grundstück gutgläubig erworben haben.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht entschied zugunsten des Klägers. Die Eintragung der Beklagten als Eigentümer im Grundbuch ist unrechtmäßig; sie müssen die Berichtigung des Grundbuchs auf den Kläger veranlassen.
  • Begründung: Die Bestellung der Abwesenheitspflegschaft war unwirksam, da ein Richter, nicht ein Rechtspfleger, für ausländische Staatsbürger zuständig hätte sein müssen. Der Verkauf des Grundstücks war daher ungültig, und die Beklagten konnten keinen gutgläubigen Erwerb geltend machen.
  • Folgen: Das Grundbuch muss zugunsten des Klägers berichtigt werden. Die Beklagten müssen ihre Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs erteilen und erhalten im Gegenzug einen Teil des Kaufpreises zurück. Die durch die Hilfswiderklage geltend gemachten Ansprüche werden teilweise anerkannt. Beide Parteien tragen anteilig die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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