Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Grundstücksveräußerung durch unwirksam bestellten Abwesenheitspfleger – Gutglaubensschutz

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de

Ein verwildertes Grundstück in Halle an der Saale sorgt für juristisches Aufsehen: Jahre nach dem Verkauf an zwei Nachbarn muss es nun an den ursprünglichen Besitzer zurückgegeben werden, da die Bestellung des Abwesenheitspflegers fehlerhaft war. Der Brite erhält sein Grundstück zurück, muss aber die neuen Eigentümer für bereits gezahlte Grundsteuern entschädigen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 O 152/13 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Halle (Saale) Datum: 21.03.2014 Aktenzeichen: 4 O 152/13 Verfahrensart: Grundbuchberichtigungsverfahren Rechtsbereiche: Zivilrecht, Grundbuchrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein britischer Staatsbürger, der die Berichtigung des Grundbuchs verlangt, um wieder als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen zu werden. Argumentiert, dass die Anordnung der Abwesenheitspflegschaft und der daraus resultierende Verkauf des Grundstücks ungültig sind, da er erreichbar war und die erforderliche rechtliche Autorität nicht bestand. Beklagte: Zwei Personen, die als neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Sie bestreiten die Existenz des Klägers und behaupten, gutgläubig das Eigentum erworben zu haben. Sie beantragen zudem Hilfswiderklage auf Erstattung von Zahlungen und die Zustimmung zur Freigabe eines hinterlegten Betrags. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger war ursprünglicher Eigentümer eines Grundstücks, dessen Verkauf wegen eines Insolvenzverfahrens verzögert wurde. Schließlich führten Beklagte ein Verfahren zur Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft mit der Behauptung ein, dass der Kläger nicht auffindbar sei. Ein Rechtspfleger bestellte ein


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv