Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt
Datum: 28.09.2015
Aktenzeichen: 1 U 59/15
Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zusammenhang mit einem Gebrauchtwagenkaufvertrag
Rechtsbereiche: Kaufrecht, Gewährleistungsrecht
Beteiligte Parteien:
Kläger: Privatperson, die ein Fahrzeug mit einem „Originalmotor“ gekauft hat und diesen als den ersten, vom Hersteller eingebaute Motor verstanden hat. Der Kläger argumentierte, dass der erhaltene Motor nicht der „Originalmotor“ war, da es sich um einen Austauschmotor handelte und trat vom Vertrag zurück, forderte Rückzahlung des Kaufpreises sowie Ersatz für Aufwendungen.
Beklagter: Verkäufer des Gebrauchtwagens, der behauptete, dass er den Käufer über den Motortausch informiert habe und dass ein Austauschmotor ausreichend sei, solange er bauartgleich und vom Hersteller sei. Der Beklagte trug die Beweislast für diese Behauptung.
Um was ging es?
Sachverhalt: Ein Käufer hatte einen Gebrauchtwagen mit der Beschaffenheit „Originalmotor“ gekauft. Es stellte sich heraus, d[…]