Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fluggastrechte bei erheblicher Flugverspätung – Abgrenzung Flugannullierung und Flugverspätung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Ein Charterflug zu einer Ferieninsel verzögert sich erheblich – doch statt auf den verspäteten Flug zu warten, organisiert sich ein Fluggast selbst einen Ersatzflug und erreicht sein Ziel pünktlich. Das Landgericht Hamburg entscheidet nun: Kein Anspruch auf Entschädigung, da der Urlauber durch seine Eigeninitiative keinen ausgleichspflichtigen Zeitverlust erlitten hat. Zum vorliegenden Urteil Az.: 335 S 19/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Hamburg Datum: 03.04.2024 Aktenzeichen: 335 S 19/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Fluggastrecht Beteiligte Parteien: Klagepartei: Eine nicht näher benannte Klägerin, die eine Ausgleichszahlung aufgrund einer behaupteten Flugannullierung beansprucht. Beklagte: Eine Fluggesellschaft, die darlegt, dass der Flug durchgeführt wurde und lediglich verspätet war, nicht annulliert. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin verlangte eine Entschädigung für einen Flug, den sie als annulliert ansah, weil dieser verspätet durchgeführt wurde. Die Fluggesellschaft argumentiert, dass der Flug nicht annulliert, sondern nur verspätet war und entsprechende Informationen vorlagen. Kern des Rechtsstreits: War der Flug eine Annullierung oder nur eine Verspätung, was für die Pflicht zur Ausgleichszahlung entscheidend ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen und der Flug als Verspätung, nicht als Annullierung, eingestuft. Begründung: Entscheidend war, dass der Flug der urspr


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv