Ein Charterflug zu einer Ferieninsel verzögert sich erheblich – doch statt auf den verspäteten Flug zu warten, organisiert sich ein Fluggast selbst einen Ersatzflug und erreicht sein Ziel pünktlich. Das Landgericht Hamburg entscheidet nun: Kein Anspruch auf Entschädigung, da der Urlauber durch seine Eigeninitiative keinen ausgleichspflichtigen Zeitverlust erlitten hat. Zum vorliegenden Urteil Az.: 335 S 19/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Hamburg Datum: 03.04.2024 Aktenzeichen: 335 S 19/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Fluggastrecht Beteiligte Parteien: Klagepartei: Eine nicht näher benannte Klägerin, die eine Ausgleichszahlung aufgrund einer behaupteten Flugannullierung beansprucht. Beklagte: Eine Fluggesellschaft, die darlegt, dass der Flug durchgeführt wurde und lediglich verspätet war, nicht annulliert. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin verlangte eine Entschädigung für einen Flug, den sie als annulliert ansah, weil dieser verspätet durchgeführt wurde. Die Fluggesellschaft argumentiert, dass der Flug nicht annulliert, sondern nur verspätet war und entsprechende Informationen vorlagen. Kern des Rechtsstreits: War der Flug eine Annullierung oder nur eine Verspätung, was für die Pflicht zur Ausgleichszahlung entscheidend ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen und der Flug als Verspätung, nicht als Annullierung, eingestuft. Begründung: Entscheidend war, dass der Flug der urspr
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Landgericht Saarbrücken Az: 13 S 51/11 Urteil vom 09.03.2012 In dem Rechtsstreit hat die 13. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken auf die mündliche Verhandlung vom 02.03.2012 für R e c h t erkannt: 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts St. Ingbert vom 14.02.2011 – 9 C […]