Ein Familienvater erlebt im Südafrika-Urlaub einen Albtraum: Seine Kreditkarte wird gestohlen und innerhalb weniger Minuten um über 8.000 Euro erleichtert. Doch die Bank weigert sich zu zahlen und wirft ihm grobe Fahrlässigkeit vor – zu Unrecht, wie das Landgericht Hamburg nun entschieden hat. Zum vorliegenden Urteil Az.: 318 O 21/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Hamburg Datum: 15.12.2023 Aktenzeichen: 318 O 21/23 Verfahrensart: Zivilverfahren Rechtsbereiche: Zivilrecht, Kreditkartenrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein Visa-Karteninhaber, der behauptet, unberechtigte Kontobelastungen mit seiner Kreditkarte erlitten zu haben. Der Kläger fordert von der Beklagten die Rückerstattung der Beträge, weil er die Zahlungen nicht autorisiert hat. Beklagte: Die Kreditkarten ausgebende Bank. Sie bestreitet den Diebstahl der Kreditkarte mit Nichtwissen und argumentiert, dass der Kläger nicht sorgfältig mit seiner PIN umgegangen sei und dadurch die unberechtigten Zahlungen ermöglichte. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger befand sich in Südafrika und behauptet, seine Kreditkarte sei ihm unbemerkt im Kiosk aus der Tasche gestohlen worden. Danach wurden drei größere Zahlungen ohne seine Zustimmung mit seiner Kreditkarte getätigt. Der Kläger meldete den Vorfall der Beklagten und forderte, die Belastungen zurückzuerstatten. Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Zahlungen mit der Kreditkarte autorisiert waren und welche Partei die Verantwortung für die unautorisierten
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg Az.: I – 88/05 (3 Ss 64/05 OWi) Beschluss vom 10.01.2006 Leitsatz: Der Grundsatz, dass die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (§ 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG) nur dann die Verjährung wirksam unterbricht, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die […]