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Rechtsanwälte Kotz GbR

Beschädigung einer Selbstbedienungswaschanlage – fahrlässiges Verhalten eines Kunden

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Ein Autofahrer parkte falsch in einer Waschanlage und verursachte dadurch einen Schaden von über 900 Euro. Das Landgericht Halle sprach der Betreiberin Schadensersatz zu, da der Kunde die deutlich sichtbaren Führungsschienen missachtet und die Waschanlage beschädigt hatte. Trotz eindeutiger Anweisungen in der Bedienungsanleitung hatte der Fahrer sein Fahrzeug nicht korrekt positioniert, was zu einem teuren Waschgang führte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 S 75/13 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Halle (Saale) Datum: 30.07.2013 Aktenzeichen: 2 S 75/13 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Betreiberin einer Selbstbedienungswaschanlage. Sie verlangt Schadensersatz wegen der Beschädigung ihrer Waschanlage durch ein Fahrzeug während eines Waschvorgangs. Argumentiert, dass die Waschanlage korrekt betrieben und ausgeschildert war. Beklagte: Zwei Personen, wobei eine als Fahrzeughalterin und die andere als derjenige in Erscheinung tritt, der das Fahrzeug während des Waschvorgangs führte. Sie argumentieren, dass keine ordnungsgemäße Beschilderung vorlag und machen ein Mitverschulden der Klägerin geltend. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine Waschanlage, die durch ein unsachgemäß positioniertes Fahrzeug während eines Waschvorgangs beschädigt wurde. Die Klägerin verlangt Schadensersatz für die Reparatur der Anlage. Kern des Rechtsstreits: Ist die Kl


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