Eigentumswohnung gekauft, aber nicht fertiggestellt – und nun? Das Landgericht Halle hat entschieden, dass die Käufer einer im Rohbau steckenden Immobilie nicht als Eigentümer eingetragen werden können. Der Bauträger ist insolvent, die Wohnung mangelhaft und die Käufer sitzen in der Zwickmühle. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 T 10/19 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Halle (Saale)
- Datum: 27.06.2019
- Aktenzeichen: 4 T 10/19
- Verfahrensart: Notarbeschwerde
- Rechtsbereiche: Immobilienrecht, Notarrecht
Beteiligte Parteien:
- Beschwerdeführer: Die Käufer der Wohnung, die den Notar zur Einreichung der Auflassung beim Grundbuchamt bewegen wollten. Sie argumentierten, dass die Bestätigung der vollständigen Kaufpreiszahlung nicht mehr nötig sei, da ihnen Gegenforderungen zustünden und die Verkäuferin nicht mehr agiere.
- Verkäufer: E GmbH, eine insolvente Gesellschaft, deren Anteile an einen polnischen Bürger, einen Unternehmensbestatter, verkauft wurden. Die GmbH war nicht mehr in der Lage, das Bauvorhaben abzuschließen oder mitzuwirken.
- Notarin: Notarin H, die die Einreichung der Urkunde wegen einer fehlenden Bestätigung der Kaufpreiszahlung verweigerte. Sie übernahm die Rolle des Notars S, der ursprünglich den Vertrag beurkundet hatte.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Beschwerdeführer kauften 2011 eine Wohnung im angekündigten Bauprojekt von E GmbH. Nach Insolvenz und Aufgabe des Geschäftsbetriebs der GmbH verlangten sie von der Notarin H die Einreichung der Auflassung beim Grundbuchamt, um als Eigentümer eingetragen zu werden, obwohl keine schriftliche Kaufpreisbestätigung der Verkäuferseite vorlag.
- Kern des Rechtsstreits: Ob die Notarin die Einreichung der Auflassung zum Grundbuch gegen die ausdrückliche Anweisung im Kaufvertrag vornehmen darf, obwohl keine schriftliche Bestätigung der Kaufpreiszahlung vorliegt.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beschwerde wurde zurückgewiesen. Die Notarin handelte rechtmäßig, indem sie der gemeinsamen Anweisung der bisherigen Vertragsparteien folgte und keine Einreichung der Urkunde ohne die Bestätigung der Kaufpreiszahlung vornahm.
- Begründung: Die Notarin ist an die ausdrücklichen Anweisungen der Vertragsparteien gebunden. Einseitige Änderungen oder ein Widerruf dieser Weisungen sind nicht zulässig, und die Notarin hat keinen Ermessensspielraum, um diese wegen veränderter Umstände selbständig zu interpretieren oder zu prüfen.
- Folgen: Die Notarin bleibt zur Neutralität verpflichtet und darf nicht im Interesse einer Partei handeln. Der Rechtsstreit zur Klärung der Kaufpreisforderungen muss zwischen den damaligen Geschäftspartnern geführt werden. Die Beschwerdeführer müssen ihre Eigentumsansprüche eventuell durch zivilrechtliche Verfahren durchsetzen.
Herausforderungen und rechtliche Aspekte der Auflassung im Grundstücksrecht
Die Auflassung ist ein zentrales Element im Grundstücksrecht, das die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie regelt. Grundlage hierfür ist die Auflassungserklärung, die in der Regel notariell beurkundet wird. Diese Erklärung ist notwendig, um den Eigentumsübergang vollziehen zu können, und wird in das Grundbuch eingetragen. Der endgültige Eintrag ins Grundbuch ist der entscheidende Schritt, um rechtlich festzustellen, wer der Eigentümer eines Grundstücks ist….