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Auflassungseinreichung zum Grundbuch entsprechend Anweisung im Kaufvertrag

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Eigentumswohnung gekauft, aber nicht fertiggestellt – und nun? Das Landgericht Halle hat entschieden, dass die Käufer einer im Rohbau steckenden Immobilie nicht als Eigentümer eingetragen werden können. Der Bauträger ist insolvent, die Wohnung mangelhaft und die Käufer sitzen in der Zwickmühle. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 T 10/19 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Halle (Saale) Datum: 27.06.2019 Aktenzeichen: 4 T 10/19 Verfahrensart: Notarbeschwerde Rechtsbereiche: Immobilienrecht, Notarrecht Beteiligte Parteien: Beschwerdeführer: Die Käufer der Wohnung, die den Notar zur Einreichung der Auflassung beim Grundbuchamt bewegen wollten. Sie argumentierten, dass die Bestätigung der vollständigen Kaufpreiszahlung nicht mehr nötig sei, da ihnen Gegenforderungen zustünden und die Verkäuferin nicht mehr agiere. Verkäufer: E GmbH, eine insolvente Gesellschaft, deren Anteile an einen polnischen Bürger, einen Unternehmensbestatter, verkauft wurden. Die GmbH war nicht mehr in der Lage, das Bauvorhaben abzuschließen oder mitzuwirken. Notarin: Notarin H, die die Einreichung der Urkunde wegen einer fehlenden Bestätigung der Kaufpreiszahlung verweigerte. Sie übernahm die Rolle des Notars S, der ursprünglich den Vertrag beurkundet hatte. Um was ging es? Sachverhalt: Die Beschwerdeführer kauften 2011 eine Wohnung im angekündigten Bauprojekt von E GmbH. Nach Insolvenz und Aufgabe des Geschäftsbetriebs der GmbH verlangten sie von der Notarin H die Einreichung der Auflassung beim Grundbuchamt, um als Eigentümer eingetragen zu werden, obwohl keine schriftliche Kaufpreisbestätigung der Verkäuferseite vorlag. Kern des Rechtsstreits: Ob die Notarin die Einreichung der Auf


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