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Aufgrabungsarbeiten auf Nachbargrundstück – Setzungsschäden – Ausgleichsanspruch

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Ein Göttinger Gericht sprach einer Hausbesitzerin Schadensersatz zu, nachdem ihr Windfang-Anbau durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück um 27 Millimeter abgesackt und sich von der Hauswand gelöst hatte. Ursache waren Erschütterungen durch eine Rüttelplatte und das Einbringen von Baggerpfählen, die die Tragfähigkeit des Bodens beeinträchtigten. Verantwortlich gemacht wurden sowohl der Nachbar als auch die Baufirma, die vor Beginn der Arbeiten keine ausreichenden Bodenuntersuchungen durchgeführt hatte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 O 224/14 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Göttingen
  • Datum: 10.09.2020
  • Aktenzeichen: 8 O 224/14
  • Verfahrensart: Zivilprozess wegen Schadensersatzansprüchen nach Baumaßnahmen
  • Rechtsbereiche: Nachbarrecht, Schadensersatzrecht, Baurecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Eigentümerin eines Hauses, das durch Bautätigkeiten auf dem Nachbargrundstück beschädigt wurde. Sie fordert Schadensersatz für die Bauschäden am Anbau (Windfang).
  • Beklagter 1: Grundstückseigentümer des angrenzenden Grundstücks, das Bauarbeiten in Auftrag gegeben hat. Er argumentiert, dass die Durchführung ordnungsgemäß beauftragt und nicht vorhersehbar war, dass diese zu Schäden führen würden.
  • Beklagter 2: Bauunternehmer, der die Bauarbeiten durchgeführt hat. Er argumentiert, dass die Arbeiten ordnungsgemäß geplant und durchgeführt wurden, und bestreitet die Schadensursache.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerin machte geltend, dass Bauarbeiten auf dem benachbarten Grundstück des Beklagten 1, die durch den Beklagten 2 ausgeführt wurden, erhebliche Schäden an ihrem Anbau verursacht hätten, darunter Absenkungen und Risse. Die Klägerin forderte Schadenersatz für die entstandenen Schäden.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück ursächlich für die Schäden am Gebäude der Klägerin waren und ob Schadens- oder Entschädigungsansprüche bestehen.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beklagten wurden verurteilt, der Klägerin gemeinschaftlich 51.932,06 € als Schadensersatz zu zahlen. Zudem wurde festgestellt, dass beide Beklagten für weitere Schäden, die auf das Schadensereignis zurückzuführen sind, haften.
  • Begründung: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Bauarbeiten des Beklagten 2 auf dem Grundstück des Beklagten 1 ursächlich für die Schäden am Gebäude der Klägerin waren. Dieser Zusammenhang wurde durch mehrere Gutachten gestützt. Auch eine Verschuldensunabhängige Haftung nach § 906 BGB (rechtlich unabhängiger Nachbarentschädigungsanspruch) wurde bejaht. Der Beklagte 1 konnte nicht nachweisen, dass er seine Verkehrssicherungspflichten vollständig delegiert hatte.
  • Folgen: Die Entscheidung verpflichtet die Beklagten zur Zahlung des Schadenersatzes und mögliche zukünftige Kosten aus dem Schadensereignis. Die Beklagten haften gesamtschuldnerisch. Die Feststellungsklage sichert der Klägerin mögliche weitere Ansprüche für Folgeschäden ab.

Nachbarschaftsstreit: Rechte und Ansprüche bei Setzungsschäden klären

Aufgrabungsarbeiten und Erdbauarbeiten auf einem Grundstück können nicht nur für den Verursacher, sondern auch für die Nachbarn weitreichende Folgen haben….


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