Ein Göttinger Gericht sprach einer Hausbesitzerin Schadensersatz zu, nachdem ihr Windfang-Anbau durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück um 27 Millimeter abgesackt und sich von der Hauswand gelöst hatte. Ursache waren Erschütterungen durch eine Rüttelplatte und das Einbringen von Baggerpfählen, die die Tragfähigkeit des Bodens beeinträchtigten. Verantwortlich gemacht wurden sowohl der Nachbar als auch die Baufirma, die vor Beginn der Arbeiten keine ausreichenden Bodenuntersuchungen durchgeführt hatte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 O 224/14 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Göttingen Datum: 10.09.2020 Aktenzeichen: 8 O 224/14 Verfahrensart: Zivilprozess wegen Schadensersatzansprüchen nach Baumaßnahmen Rechtsbereiche: Nachbarrecht, Schadensersatzrecht, Baurecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eigentümerin eines Hauses, das durch Bautätigkeiten auf dem Nachbargrundstück beschädigt wurde. Sie fordert Schadensersatz für die Bauschäden am Anbau (Windfang). Beklagter 1: Grundstückseigentümer des angrenzenden Grundstücks, das Bauarbeiten in Auftrag gegeben hat. Er argumentiert, dass die Durchführung ordnungsgemäß beauftragt und nicht vorhersehbar war, dass diese zu Schäden führen würden. Beklagter 2: Bauunternehmer, der die Bauarbeiten durchgeführt hat. Er argumentiert, dass die Arbeiten ordnungsgemäß geplant und durchgeführt wurden, und bestreitet die Schadensursache. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin machte geltend, dass Bauarbeiten auf dem benachbarten Grundstück des Beklagten 1, die durch den Beklagten 2 ausgeführt wurden, erhebliche Schäden an ihrem Anbau verursacht hätten, darunter Absenkungen und Risse. Die Kl
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG Heidelberg Az: 1 S 9/10 Urteil vom 27.07.2011 I. Das Urteil des Amtsgerichts Heidelberg vom 27.01.2010 (AZ: 29 C 393/09) wird im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert und neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.106,37 EUR nebst Zinsen in Höhe von […]