Eine angehende Medizinstudentin widerruft ihren Studienvertrag mit einer privaten Hochschule – und das mit Erfolg! Das Landgericht Gera gab ihr Recht und stufte den Vertrag als Fernabsatzvertrag ein, obwohl ein Auswahlgespräch stattgefunden hatte. Die Hochschule muss nun auf die Studiengebühren in Höhe von 1.500 Euro monatlich verzichten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 O 550/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Gera Datum: 17.01.2022 Aktenzeichen: 7 O 550/21 Verfahrensart: Zivilverfahren Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Verbraucherrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine staatlich anerkannte Hochschule verlangt Studiengebühren von der Beklagten. Die Hochschule argumentiert, dass der Studienvertrag nicht ausschließlich durch Fernkommunikationsmittel zustande kam. Beklagte: Eine Bewerberin für ein Medizinstudium, die den Studienvertrag widerrief. Sie argumentiert, dass der Vertrag ein Fernabsatzvertrag war und sie daher ein Widerrufsrecht hatte. Um was ging es? Sachverhalt: Die Beklagte nahm an einem Auswahlverfahren der Klägerin teil und erhielt danach ein Angebot für einen Studienplatz. Sie unterschrieb einen ihr per E-Mail gesendeten Studienvertrag und schickte ihn zurück. Später widerrief sie den Vertrag vor Sem
Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de AG Hamburg-Altona, Az.: 319a C 209/12 Urteil vom 27.11.2013 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags […]