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Was ist eine fiktive Schadensabrechnung nach einem Verkehrsunfall?

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Nach einem Verkehrsunfall ist der Ärger groß. Doch neben den unmittelbaren Folgen wie Schock und Blechschaden stellt sich schnell die Frage: Wie wird der Schaden am Fahrzeug reguliert? Muss ich mein Auto reparieren lassen oder kann ich mir die Kosten einfach auszahlen lassen? Die gute Nachricht: Als Unfallgeschädigter haben Sie die Wahl! Mit der fiktiven Schadensabrechnung können Sie sich den Schaden ersetzen lassen, ohne Ihr Fahrzeug tatsächlich reparieren zu müssen. (Symbolfoto: Flux gen.) Das Wichtigste: Kurz & knapp Nach einem Unfall haben Geschädigte die Möglichkeit, zwischen Reparatur oder fiktiver Schadensabrechnung zu wählen. Bei der fiktiven Schadensabrechnung kann sich der Geschädigte den Schaden auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu müssen. Ein unabhängiges Sachverständigengutachten ist eine zentrale Voraussetzung für die fiktive Abrechnung. Die Dispositionsfreiheit des Geschädigten erlaubt es, die erhaltene Entschädigung nach eigenem Ermessen zu verwenden. Keine Mehrwertsteuer wird erstattet, da keine tatsächliche Reparatur erfolgt. Nettoreparaturkosten (Arbeitskosten, notwendige Ersatzteile, Lackierarbeiten) sind erstattungsfähig. Nutzungsausfallentschädigung für die theoretische Reparaturdauer kann geltend gemacht werden. Merkantile Wertminderung des reparierten Fahrzeugs ist ebenfalls erstattungsfähig. Eine Kombination aus fiktiver und konkreter Schadensabrechnung ist unzulässig. Besondere Ausnahmen gelten für gewerbliche Fahrzeughalter, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Rechtliche Grundlagen der fiktiven Schadensabrechnung Die fiktive Schadens


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