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Vorrang oder Vorfahrt einer Straßenbahn im Sinne von § 315c Abs. 1 Nr. 2 a) StGB

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Ein britischer Staatsbürger verursachte in Freiburg einen Unfall mit einer Straßenbahn, als er verbotswidrig links abbog und dabei die Straßenbahnfahrerin verletzte. Das Landgericht Freiburg verurteilte den Fahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe, obwohl dieser sich durch die Verkehrssituation überfordert gefühlt hatte. Neben der Verletzung der Straßenbahnfahrerin entstand ein Sachschaden von 10.000 Euro und es kam zu einer zweistündigen Verkehrsblockade. Zum vorliegenden Urteil Az.: 18/19 14 Ns 510 Js 19422/18 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Freiburg (Breisgau)
  • Datum: 26.09.2019
  • Aktenzeichen: 18/19 14 Ns 510 Js 19422/18
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Verkehrsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Angeklagter: Der Angeklagte wurde ursprünglich vom Amtsgericht Freiburg wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. In der Berufung wurde die Verurteilung zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20,00 € bestätigt, und ein einmonatiges Fahrverbot wurde verhängt. Wesentlicher Punkt seiner Verteidigung war, dass ein Augenblicksversagen vorlag und er keinen rücksichtslosen Verkehrsverstoß begangen habe.
  • Staatsanwaltschaft: Diese legte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts ein, um neben der fahrlässigen Körperverletzung auch eine Verurteilung wegen einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Verhängung einer Sperre für deren Wiedererlangung zu erreichen.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Angeklagte bog verbotswidrig nach links ab und kollidierte mit einer Straßenbahn, was zu einem Unfall mit Sachschaden und einer leichten Verletzung der Straßenbahnfahrerin führte. Vor seiner Abbiegeentscheidung fühlte sich der Angeklagte subjektiv von einem Bus behindert.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob der Angeklagte sich einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gemacht hat, wurde verhandelt. Insbesondere ging es darum, ob die Vorfahrtsregelung verletzt wurde und ob der Angeklagte rücksichtslos gehandelt hat.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt und mit einem Fahrverbot belegt. Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs erfolgte nicht.
  • Begründung: Die Kammer konnte eine fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs nicht feststellen, da keine rücksichtsloses Handeln vorgelegen habe. Es wurde ein Fahrfehler als Augenblicksversagen erkannt, der keine erhebliche Vorfahrtsverletzung darstellt.
  • Folgen: Der Angeklagte muss die Geldstrafe bezahlen und hat das Fahrverbot bereits im Rahmen der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis verbüßt. Das Urteil gab klare Hinweise darauf, dass subjektive Überforderung keine Rechtfertigung für Verkehrsfehler ist.

Im Straßenverkehr genießen Straßenbahnen eine besondere Stellung, die oft zu Missverständnissen und Konflikten führen kann. Nach der Straßenverkehrsordnung haben sie in bestimmten Situationen Vorrang, insbesondere an Haltestellen und beim Überqueren von Gleisen. Die rechtlichen Grundlagen, wie sie im § 315c StGB verankert sind, regeln die Pflichten von Straßenbahnfahrern sowie die Rechte anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Fußgänger. Diese Regelungen sollen die Verkehrssicherheit der Straßenbahn und der Passanten gewährleisten und Unfälle verhindern….


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