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Verkehrsunfall – Prüffrist Versicherung und Anlass zur Klageerhebung

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In einem Rechtsstreit um Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall kippte das Landgericht Göttingen die Kostenentscheidung des Amtsgerichts. Obwohl der Kläger den Großteil seiner Forderung letztlich zurückzog, muss die Beklagte nun doch einen Teil der Prozesskosten tragen, da sie erst nach Klageerhebung zahlte und zunächst sogar die Abweisung der Klage beantragt hatte. Das Gericht verurteilte sie zu 23 Prozent der Kosten, während der Kläger 77 Prozent übernehmen muss. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 T 11/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Göttingen Datum: 08.08.2023 Aktenzeichen: 1 T 11/23 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren bezüglich der Kostenentscheidung nach Klagerücknahme und Erledigungserklärung Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, insbesondere Kostenrecht nach ZPO Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger forderte einen Betrag von 2.469,62 € nach einem Verkehrsunfall von der Beklagten. Der Kläger machte geltend, dass die Beklagte nicht rechtzeitig auf die Zahlungsaufforderung reagierte und erhob daraufhin Klage. Beklagte: Die Beklagte, die zunächst nicht zahlte, leistete nach Klageerhebung Zahlungen in Höhe von 1.536,34 € und später weitere 561,68 €. Die Beklagte argumentiert, sie habe keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben, da sie innerhalb der angemessenen Prüffrist gehandelt habe. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger forderte nach einem Verkehrsunfall die Zahlung von der Beklagten. Nach anfänglicher Nichtzahlung erhob er Klage. Nach Klageerhebung leistete die Beklagte Zahlungen, woraufhin der Kläger die Klage teilweise zurücknahm und den Rechtsstreit teilweise für erledigt erklärte.


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