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Rechtsanwälte Kotz GbR

Straßenverkehrsgefährdung – Spurwechsel von Beschleunigungsstreifen auf Überholspur BAB

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Ein 73-jähriger Mercedes-Fahrer verursachte einen Unfall auf der A5, als er direkt nach dem Auffahren riskant überholte und dabei einen Audi übersah. Das Landgericht Freiburg verurteilte ihn wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe und entzog ihm den Führerschein, da er die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer grob missachtet hatte. Der Unfall hätte laut Gericht durch einfache Beobachtung des Verkehrs im Außenspiegel vermieden werden können. Zum vorliegenden Urteil Az.: 64/20 – 17 Ns 510 Js 17581/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Freiburg (Breisgau) Datum: 11.11.2020 Aktenzeichen: 64/20 – 17 Ns 510 Js 17581/20 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Strafrecht, Verkehrsrecht Beteiligte Parteien: Angeklagter: Der 73-jährige Angeklagte, im Besitz der Fahrerlaubnis-Klasse B seit 55 Jahren, wurde wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt. Er bemühte sich um einen Freispruch oder eine Verurteilung lediglich wegen einer Ordnungswidrigkeit. Zeuge Z01: Führte einen Pkw Audi A4, der regelkonform auf der linken Spur fuhr und durch das Manöver des Angeklagten gefährdet und geschädigt wurde. Bestätigte das Verhalten des Angeklagten. Zeuge Z02: Beobachtete den Unfall und bestätigte die Darstellung, dass der Angeklagte grob verkehrswidrig handelte. Um was ging es? Sachverhalt: Der Angeklagte wechselte direkt vom Beschleunigungsstreifen auf die linke Fahrspur der Autobahn, um überholen zu können, ohne dabei den rückwärtigen Verkehr ausreichend zu beachten. Dies führte zu einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug, wobei Sachschaden entstand. Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob der Angeklagte Grob verkehrs


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