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Straßenverkehrsgefährdung – Spurwechsel von Beschleunigungsstreifen auf Überholspur BAB

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Ein 73-jähriger Mercedes-Fahrer verursachte einen Unfall auf der A5, als er direkt nach dem Auffahren riskant überholte und dabei einen Audi übersah. Das Landgericht Freiburg verurteilte ihn wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe und entzog ihm den Führerschein, da er die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer grob missachtet hatte. Der Unfall hätte laut Gericht durch einfache Beobachtung des Verkehrs im Außenspiegel vermieden werden können. Zum vorliegenden Urteil Az.: 64/20 – 17 Ns 510 Js 17581/20 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Freiburg (Breisgau)
  • Datum: 11.11.2020
  • Aktenzeichen: 64/20 – 17 Ns 510 Js 17581/20
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Verkehrsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Angeklagter: Der 73-jährige Angeklagte, im Besitz der Fahrerlaubnis-Klasse B seit 55 Jahren, wurde wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt. Er bemühte sich um einen Freispruch oder eine Verurteilung lediglich wegen einer Ordnungswidrigkeit.
  • Zeuge Z01: Führte einen Pkw Audi A4, der regelkonform auf der linken Spur fuhr und durch das Manöver des Angeklagten gefährdet und geschädigt wurde. Bestätigte das Verhalten des Angeklagten.
  • Zeuge Z02: Beobachtete den Unfall und bestätigte die Darstellung, dass der Angeklagte grob verkehrswidrig handelte.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Angeklagte wechselte direkt vom Beschleunigungsstreifen auf die linke Fahrspur der Autobahn, um überholen zu können, ohne dabei den rückwärtigen Verkehr ausreichend zu beachten. Dies führte zu einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug, wobei Sachschaden entstand.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob der Angeklagte Grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelte, indem er den Spurwechsel ohne ausreichende Rücksicht auf den Verkehr ausführte.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 70 Euro verurteilt. Seine Fahrerlaubnis wurde entzogen, und ihm wurde für drei Monate keine neue Fahrerlaubnis gewährt.
  • Begründung: Das Gericht befand, dass der Angeklagte die Verkehrsregeln grob verletzt hatte, indem er den Spurwechsel unvorsichtig und ohne ausreichende Rückschau durchführte. Dies wurde als rücksichtslos im Sinne der Strafvorschriften bewertet.
  • Folgen: Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine Berufungskosten, seine Fahrerlaubnis bleibt für mindestens drei Monate gesperrt. Das Urteil verdeutlicht die Notwendigkeit gründlicher Verkehrsbeobachtung bei Spurwechseln und betont die erhöhten Sorgfaltspflichten auf Autobahnen.

Rechtsfolgen beim unachtsamen Fahrstreifenwechsel: Ein Fall aus dem Straßenverkehr

Im Straßenverkehr ist das richtige Fahrverhalten entscheidend für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Besonders beim Wechseln der Spur, wie zum Beispiel vom Beschleunigungsstreifen auf die Überholspur einer Autobahn, müssen bestimmte Verkehrsregeln beachtet werden. Ein unachtsamer Fahrstreifenwechsel kann schnell zu Verkehrsunfällen führen, die nicht nur die beteiligten Fahrzeuge, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Die Einhaltung des Sicherheitsabstands und das rechtzeitige Blinker setzen sind hierbei unerlässlich, um die Gefahr einer Straßenverkehrsgefährdung zu minimieren….


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