Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Straßenverkehrsgefährdung direkter Wechsel von der Beschleunigungsspur auf Überholstreifen

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Mit einem riskanten Manöver auf der A5 bei Freiburg verursachte ein Autofahrer einen Unfall und zog sich den Zorn des Gerichts zu. Der Mann wechselte direkt von der Beschleunigungsspur auf die linke Spur, übersah dabei ein anderes Fahrzeug und muss nun die Konsequenzen tragen. Das Landgericht Freiburg verurteilte ihn zu einer Geldstrafe und entzog ihm den Führerschein. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Rv 25 Ss 78/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe Datum: 17.03.2021 Aktenzeichen: 2 Rv 25 Ss 78/21 Verfahrensart: Strafverfahren Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Strafrecht Beteiligte Parteien: Angeklagter: Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt. Er legte Revision gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg ein, da er mit der Beweiswürdigung und der Einschätzung seines Verhaltens als Grob verkehrswidrig und rücksichtslos nicht einverstanden war. Staatsanwaltschaft: Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls Revision eingelegt, diese jedoch zurückgenommen. Die entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten aus dieser Revision trägt die Staatskasse. Um was ging es? Sachverhalt: Der Angeklagte wechselte beim Auffahren auf die Autobahn unmittelbar von der Beschleunigungsspur auf die linke Überholspur. Hierbei vernachlässigte er die Überprüfung des nachfolgenden Verkehrs im Außenspiegel, was zu einem Unfall führte, da die Sicht durch einen LKW beeinträchtigt war. Kern des Rechtsstreits: Die Hauptfrage war, ob die Verhaltensweise des Angeklagten als grob verkehrswidrig und rücksichtslos einzustufen ist und ob die Beweiswürdigung des Landgerichts im Hinblick auf die Fahrlässigkeit des Verhaltens zutreffe


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv