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Rechtsanwälte Kotz GbR

Pflichtteilergänzungsansprüche – Zuziehungsrecht aus § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB

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Tochter aus erster Ehe kämpft um ihr Erbe und deckt Ungereimtheiten im Nachlass ihres verstorbenen Vaters auf. Sie besteht auf ihr Recht, bei der Aufnahme des Vermögens dabei zu sein, und bringt damit die Alleinerbin, die zweite Ehefrau des Verstorbenen, in Bedrängnis. Im Fokus des Streits: ein unter Wert verkaufter PKW, der Zweifel an der korrekten Abwicklung des Erbes aufwirft.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Duisburg
Datum: 07.05.2024
Aktenzeichen: 11 O 196/23
Verfahrensart: Stufenklageverfahren auf Pflichtteils- und Auskunftsansprüche
Rechtsbereiche: Erbrecht

Beteiligte Parteien:

Klägerin: Eine der beiden erstehelichen Töchter des Erblassers Q. W. C., die gegenüber der zweiten Ehefrau des Erblassers (Beklagte) Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche geltend macht. Sie fordert die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses und die Wertermittlung eines Fahrzeugs.
Beklagte: Die zweite Ehefrau des Erblassers Q. W. C. Sie wurde zur alleinigen Erbin im Testament bestimmt und ist verpflichtet, Auskunft zum Nachlass zu geben. Die Beklagte argumentierte, dass die Klägerin auf ihre Anwesenheit bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses verzichtet habe.

Um was ging es?

Sachverhalt: Die Klägerin, eine der Töchter des verstorbenen Erblassers Q. W. C., beansprucht von der zweiten Ehefrau des Erblassers die Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses sowie die Wertermittlung eines an eine Familienangehörige veräußerten Fahrzeugs. Die Klägerin machte ihr Anwesenheitsrecht bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses geltend, das im bisherigen Verfahren nicht berücksichtigt wurde.
Kern des Rechtsstreits: Ob die Beklagte verpflichtet ist, das notariellen


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