Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Landgericht Duisburg
Datum: 07.05.2024
Aktenzeichen: 11 O 196/23
Verfahrensart: Stufenklageverfahren auf Pflichtteils- und Auskunftsansprüche
Rechtsbereiche: Erbrecht
Beteiligte Parteien:
Klägerin: Eine der beiden erstehelichen Töchter des Erblassers Q. W. C., die gegenüber der zweiten Ehefrau des Erblassers (Beklagte) Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche geltend macht. Sie fordert die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses und die Wertermittlung eines Fahrzeugs.
Beklagte: Die zweite Ehefrau des Erblassers Q. W. C. Sie wurde zur alleinigen Erbin im Testament bestimmt und ist verpflichtet, Auskunft zum Nachlass zu geben. Die Beklagte argumentierte, dass die Klägerin auf ihre Anwesenheit bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses verzichtet habe.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Klägerin, eine der Töchter des verstorbenen Erblassers Q. W. C., beansprucht von der zweiten Ehefrau des Erblassers die Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses sowie die Wertermittlung eines an eine Familienangehörige veräußerten Fahrzeugs. Die Klägerin machte ihr Anwesenheitsrecht bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses geltend, das im bisherigen Verfahren nicht berücksichtigt wurde.
Kern des Rechtsstreits: Ob die Beklagte verpflichtet ist, das notariellen