Ein dreijähriges Mädchen mit Autismus-Verdacht verliert ihren Versicherungsschutz: Das Landgericht Fulda entschied, dass die Mutter beim Abschluss der privaten Pflegeversicherung die Erkrankung ihrer Tochter verschwiegen hatte. Die Versicherung trat daraufhin vom Vertrag zurück und verweigerte die Zahlung von Pflegeleistungen in Höhe von über 29.000 Euro – ein schwerer Schlag für die Familie. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 O 78/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Fulda Datum: 08.12.2022 Aktenzeichen: 4 O 78/22 Verfahrensart: Zivilverfahren über Rücktritt vom Krankenversicherungsvertrag Rechtsbereiche: Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Die Mutter einer am 28.07.2016 geborenen Tochter klagt gegen den Rücktritt vom Krankenversicherungsvertrag. Sie argumentiert, dass die Beklagte kein Rücktrittsrecht hatte, da sie alle Antragsfragen wahrheitsgemäß beantwortet habe und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kein Autismus bei ihrer Tochter diagnostiziert war. Beklagte: Die Krankenversicherung, die den Rücktritt vom Versicherungsvertrag erklärt hat. Sie behauptet, dass die Klägerin bei der Antragstellung falsche Angaben gemacht habe, insbesondere indem sie nicht über den Verdacht auf autistische Züge ihrer Tochter informierte. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin hatte für ihre Tochter eine Pflegeversicherungsversicherung abgeschlossen. Bei der Antragstellung im Februar 2019 gab sie keine Erkrankungen oder Verdachtsdiagnosen an; jedoch gab es bereits 2018 Indizien für autistische Züge bei ihrer Tochter, die der Klägerin bekannt gewesen sein sollen. Die Versicherung trat später vom Vertrag zurück, begründet durch eine Anzeigepflichtverletzung. Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob
Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de EU-Bürger die miteinander verheiratet sind und eine gemeinsame doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, können frei wählen, in welchem EU-Mitgliedsland sie geschieden werden möchten (EuGH, Urteil vom 16.07.2009, Az.: C-168/08).[…] Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/doppelte-staatsbuergerschaft-freie-wahl-des-scheidungsgerichtsstand_251/