Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
Datum: 05.10.2023
Aktenzeichen: 19 U 133/19
Verfahrensart: Berufungsverfahren bzgl. erbrechtlicher Ansprüche
Rechtsbereiche: Erbrecht
Beteiligte Parteien:
Klägerin: Tochter aus der ersten Ehe des Erblassers G. G., beansprucht Erbschaftsanteile aufgrund des Erbvertrages von 1977, argumentiert, dass sie Erbin aufgrund dieses Vertrages sei und fordert Herausgabe von Eigentumswohnungen.
Beklagter: Halbbruder der Klägerin, Sohn aus der dritten Ehe von G. G., möchte festgestellt wissen, dass die Klägerin erst durch eine spätere Verfügung von 2008 Erbin wurde und dass die Übertragung der Immobilien rechtmäßig war. Er argumentiert, dass der ursprüngliche Erbvertrag keine bindende Wirkung bezüglich der Klägerin hatte und verteidigt die Immobilienübertragungen als entgeltlich oder nicht in Beeinträchtigungsabsicht erfolgt.
Um was ging es?
Sachverhalt: Nach dem Tod des Erblassers G. G. beansprucht seine Tochter aus erster Ehe, die Klägerin, Erbschaftsanteile und die Herausgabe von bestimmten Immobilien, die ihrem Halbbruder, dem Beklagten, übertragen wurden. Die Übertragung basierte teilweise auf einem älteren Erbvertrag […]