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Erbvertrag – Abgrenzung von vertraglichen und einseitigen Verfügungen

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In einem jahrelangen Erbstreit um zwei Eigentumswohnungen entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass die Klägerin entgegen ihrer Annahme nicht durch einen alten Erbvertrag, sondern erst durch ein späteres Testament ihres Vaters zur Erbin wurde. Der Fall dreht sich um die komplexe Familiengeschichte eines viermal verheirateten Mannes und eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die letztlich den Ausschlag für die Entscheidung gab. Die Halbgeschwister stritten erbittert um das Erbe, wobei dem Beklagten umfangreiche Unterstützungsleistungen für den Vater zugutegehalten wurden.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
Datum: 05.10.2023
Aktenzeichen: 19 U 133/19
Verfahrensart: Berufungsverfahren bzgl. erbrechtlicher Ansprüche
Rechtsbereiche: Erbrecht

Beteiligte Parteien:

Klägerin: Tochter aus der ersten Ehe des Erblassers G. G., beansprucht Erbschaftsanteile aufgrund des Erbvertrages von 1977, argumentiert, dass sie Erbin aufgrund dieses Vertrages sei und fordert Herausgabe von Eigentumswohnungen.
Beklagter: Halbbruder der Klägerin, Sohn aus der dritten Ehe von G. G., möchte festgestellt wissen, dass die Klägerin erst durch eine spätere Verfügung von 2008 Erbin wurde und dass die Übertragung der Immobilien rechtmäßig war. Er argumentiert, dass der ursprüngliche Erbvertrag keine bindende Wirkung bezüglich der Klägerin hatte und verteidigt die Immobilienübertragungen als entgeltlich oder nicht in Beeinträchtigungsabsicht erfolgt.

Um was ging es?

Sachverhalt: Nach dem Tod des Erblassers G. G. beansprucht seine Tochter aus erster Ehe, die Klägerin, Erbschaftsanteile und die Herausgabe von bestimmten Immobilien, die ihrem Halbbruder, dem Beklagten, übertragen wurden. Die Übertragung basierte teilweise auf einem älteren Erbvertrag […]


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