Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Landgericht Frankenthal (Pfalz)
Datum: 18.07.2024
Aktenzeichen: 8 O 97/24
Verfahrensart: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
Rechtsbereiche: Erbrecht, Zivilprozessrecht
Beteiligte Parteien:
Verfügungskläger: Rechtsanwalt N.N., als neuer Testamentsvollstrecker eingesetzt. Er argumentiert, dass die Erblasserin zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierunfähig war und beantragt deshalb ein Erwerbsverbot für den Verfügungsbeklagten hinsichtlich des streitigen Anwesens.
Verfügungsbeklagter: Mieter im Obergeschoss des Anwesens der Erblasserin, der durch ein notarielles Testament das Anwesen vermacht bekommen hat. Er argumentiert, dass keine Testierunfähigkeit der Erblasserin vorlag und betont die jahrzehntelange vertrauensvolle Beziehung zur Erblasserin.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Erblasserin, die keine pflichtteilsberechtigten Angehörigen hatte, vermachte ihr Anwesen mittels eines notariellen Testaments vom 03.02.2023 dem Verfügungsbeklagten. Der Verfügungskläger, als neuer Testamentsvollstrecker, stellt die Testierfähigkeit der Erblasserin in Frage und beantragt eine Einstweilige Verfügung, um den Erwerb der Immobilie durch den Verfügungsbeklagten zu blockieren.
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