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Wirksame Testamentserrichtung trotz Demenz

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Eine 91-jährige Frau vermacht ihr Haus kurz vor ihrem Tod ihrem langjährigen Mieter – und sorgt damit für einen erbitterten Streit unter ihren Erben. Das Landgericht Frankenthal musste nun entscheiden, ob die Seniorin zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung überhaupt noch testierfähig war. Zweifel an der geistigen Gesundheit der Erblasserin standen im Raum, doch das Gericht entschied zugunsten des Mieters.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Frankenthal (Pfalz)
Datum: 18.07.2024
Aktenzeichen: 8 O 97/24
Verfahrensart: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
Rechtsbereiche: Erbrecht, Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

Verfügungskläger: Rechtsanwalt N.N., als neuer Testamentsvollstrecker eingesetzt. Er argumentiert, dass die Erblasserin zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierunfähig war und beantragt deshalb ein Erwerbsverbot für den Verfügungsbeklagten hinsichtlich des streitigen Anwesens.
Verfügungsbeklagter: Mieter im Obergeschoss des Anwesens der Erblasserin, der durch ein notarielles Testament das Anwesen vermacht bekommen hat. Er argumentiert, dass keine Testierunfähigkeit der Erblasserin vorlag und betont die jahrzehntelange vertrauensvolle Beziehung zur Erblasserin.

Um was ging es?

Sachverhalt: Die Erblasserin, die keine pflichtteilsberechtigten Angehörigen hatte, vermachte ihr Anwesen mittels eines notariellen Testaments vom 03.02.2023 dem Verfügungsbeklagten. Der Verfügungskläger, als neuer Testamentsvollstrecker, stellt die Testierfähigkeit der Erblasserin in Frage und beantragt eine Einstweilige Verfügung, um den Erwerb der Immobilie durch den Verfügungsbeklagten zu blockieren.
[…]


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