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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verpflichtung zur teilweisen Zerlegung des Motors im Rahmen von Fahrzeuguntersuchung

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Ein VW Scirocco-Fahrer erlitt einen Motorschaden und verlangte von seiner Werkstatt Schadensersatz in Höhe von über 7.000 Euro. Er war der Meinung, die Werkstatt hätte den Defekt an der Steuerkette bei der Inspektion erkennen müssen. Das Landgericht Flensburg entschied jedoch, dass die Werkstatt ihren Pflichten nachgekommen war und keine aufwändige Überprüfung der Steuerkette durchführen musste. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 O 157/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Flensburg Datum: 18.05.2022 Aktenzeichen: 7 O 157/20 Verfahrensart: Zivilprozess Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Werkvertragsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Eigentümer eines Volkswagen Scirocco. Argumentiert, dass die Werkstatt einen Motorschaden durch ordnungsgemäße Prüfung der Steuerkette hätte verhindern können. Verlangt Schadensersatz wegen angeblich unzureichender Inspektion. Beklagte: Werkstatt, vertreten durch eine GmbH, die dem Kläger Service-Leistungen erbrachte. Argumentiert, dass der Auftrag korrekt ausgeführt wurde und keine Hinweise auf eine Steuerkettenlängung bei der Inspektion gegeben waren. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger brachte sein Auto zur Werkstatt, weil er einen Leistungsverlust festgestellt hatte. Die Werkstatt führte turnusmäßig Inspektionen durch, konnte jedoch keine Auffälligkeiten feststellen. Kurz darauf trat ein Motorschaden auf, den der Kläger auf eine nicht erkannte Steuerkettenlängung zurückführte. Kern des Rechtsstreits: Hat die Werkstatt ihre vertragliche Prüfungs- und Hinweispflicht verletzt, indem sie die Steuerkette nicht überprüfte und dadurch den Motorschade


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