Eine Urlauberin stürzte auf Amrum von einem Bohlenweg und verletzte sich schwer. Sie verklagte die Gemeinde, weil sie die Verkehrssicherungspflicht verletzt sah – doch das Landgericht Flensburg wies die Klage ab. Die Richter urteilten, dass die Frau sich auf die Besonderheiten des Bohlenwegs hätte einstellen müssen und zudem selbst ein Mitverschulden trug. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 O 212/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Flensburg Datum: 07.07.2023 Aktenzeichen: 7 O 212/22 Verfahrensart: Amtshaftungsklage Rechtsbereiche: Amtshaftungsrecht, Straßenverkehrssicherungspflicht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine Urlauberin, die Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend macht, weil sie auf einem Bohlenweg gestürzt ist. Sie argumentiert, dass der Beklagte seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, da Sicherheitsmerkmale wie beidseitige Geländer und sichtbare Farbmarkierungen fehlten. Beklagter: Die zuständige Gemeinde, die bestreitet, dass eine Verkehrssicherungspflichtverletzung vorlag. Sie argumentiert, dass der Bohlenweg für die Nutzer klar erkennbar und sicher genug war und dass es keine überraschende Gefahrenlage an der Unfallstelle gab. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld, weil sie im September 2021 auf einem Bohlenwanderweg auf Amrum gestürzt ist und sich schwer verletzte. Sie behauptet, dass fehlende Sicherheitsmerkmale wie ausreichende Farbmarkierungen und ein beidseitiges Geländer auf der Treppe die Ursache für ihren Unfall waren. Kern des Rechtsstreits: Ist die Gemeinde verpflichtet, Bohlenwege mit umfassenden Sicherheitsvorkehrungen auszustatten, wie beidseitig
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Bundesarbeitsgericht Az: 2 AZR 483/07 Urteil vom 23.10.2008 In Sachen hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 23. Oktober 2008 für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Dezember 2006 – 13 Sa 627/06 – aufgehoben, soweit das […]