Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrssicherungspflicht bezüglich eines durch eine Dünenlandschaft führenden Bohlenweges

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Eine Urlauberin stürzte auf Amrum von einem Bohlenweg und verletzte sich schwer. Sie verklagte die Gemeinde, weil sie die Verkehrssicherungspflicht verletzt sah – doch das Landgericht Flensburg wies die Klage ab. Die Richter urteilten, dass die Frau sich auf die Besonderheiten des Bohlenwegs hätte einstellen müssen und zudem selbst ein Mitverschulden trug. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 O 212/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Flensburg Datum: 07.07.2023 Aktenzeichen: 7 O 212/22 Verfahrensart: Amtshaftungsklage Rechtsbereiche: Amtshaftungsrecht, Straßenverkehrssicherungspflicht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine Urlauberin, die Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend macht, weil sie auf einem Bohlenweg gestürzt ist. Sie argumentiert, dass der Beklagte seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, da Sicherheitsmerkmale wie beidseitige Geländer und sichtbare Farbmarkierungen fehlten. Beklagter: Die zuständige Gemeinde, die bestreitet, dass eine Verkehrssicherungspflichtverletzung vorlag. Sie argumentiert, dass der Bohlenweg für die Nutzer klar erkennbar und sicher genug war und dass es keine überraschende Gefahrenlage an der Unfallstelle gab. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld, weil sie im September 2021 auf einem Bohlenwanderweg auf Amrum gestürzt ist und sich schwer verletzte. Sie behauptet, dass fehlende Sicherheitsmerkmale wie ausreichende Farbmarkierungen und ein beidseitiges Geländer auf der Treppe die Ursache für ihren Unfall waren. Kern des Rechtsstreits: Ist die Gemeinde verpflichtet, Bohlenwege mit umfassenden Sicherheitsvorkehrungen auszustatten, wie beidseitig


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv