Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Landgericht Frankfurt (Oder)
Datum: 15.05.2019
Aktenzeichen: 14 O 89/18
Verfahrensart: Zivilprozess zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Rechtsbereiche: Erbrecht, Zivilrecht
Beteiligte Parteien:
Klägerin: Eine der beiden Töchter des Erblassers, die gegen ihre Schwester, die Beklagte, Pflichtteilsergänzungsansprüche erhebt. Sie argumentiert, dass das übertragene Grundstück zum Zeitpunkt des Erbfalles einen deutlich höheren Wert hatte, und fordert von der Beklagten die Duldung der Zwangsvollstreckung in deren Grundstück in Höhe ihres Pflichtteilsergänzungsanspruchs von 35.000 €.
Beklagte: Die andere Tochter des Erblassers, die die Klage abweisen lässt. Sie behauptet, dass es sich bei der Übertragung des Grundstücks um keine Schenkung handelte, da eine Gegenleistung vereinbart wurde. Sie legt ein Verkehrswertgutachten vor, das den Wert des Grundstücks geringer als den von der Klägerin angegebenen Wert ausweist. Sie argumentiert ferner, dass etwaige Ansprüche der Klägerin verjährt seien.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Klägerin verlangt von ihrer Schwester, der Beklagten, eine Pflichtteilsergänzung wegen der Übertragung eines Grundstücks, das aus ihrer Sicht weit unter dessen Wert bemessen wurde. Der Vater der Parteien hatte die Mutter testamentarisch zur Alleinerbin bestimmt. Beide Elternteile hatten zuvor einen Übertragungsvertrag für das Grundstück abgeschlossen[…]