Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen Beschenkten wegen Grundstücksschenkung

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Eine Tochter klagt gegen ihre Schwester – es geht um ein Erbe und ein Haus mit zwei Familienwohnungen. Die Schwester hatte das Grundstück von den Eltern übertragen bekommen, im Gegenzug aber weitreichende Pflege- und Zahlungsverpflichtungen übernommen. Das Gericht wies die Klage ab: Die Gegenleistungen der Schwester überstiegen den Wert des Hauses.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Frankfurt (Oder)
Datum: 15.05.2019
Aktenzeichen: 14 O 89/18
Verfahrensart: Zivilprozess zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Rechtsbereiche: Erbrecht, Zivilrecht

Beteiligte Parteien:

Klägerin: Eine der beiden Töchter des Erblassers, die gegen ihre Schwester, die Beklagte, Pflichtteilsergänzungsansprüche erhebt. Sie argumentiert, dass das übertragene Grundstück zum Zeitpunkt des Erbfalles einen deutlich höheren Wert hatte, und fordert von der Beklagten die Duldung der Zwangsvollstreckung in deren Grundstück in Höhe ihres Pflichtteilsergänzungsanspruchs von 35.000 €.
Beklagte: Die andere Tochter des Erblassers, die die Klage abweisen lässt. Sie behauptet, dass es sich bei der Übertragung des Grundstücks um keine Schenkung handelte, da eine Gegenleistung vereinbart wurde. Sie legt ein Verkehrswertgutachten vor, das den Wert des Grundstücks geringer als den von der Klägerin angegebenen Wert ausweist. Sie argumentiert ferner, dass etwaige Ansprüche der Klägerin verjährt seien.

Um was ging es?

Sachverhalt: Die Klägerin verlangt von ihrer Schwester, der Beklagten, eine Pflichtteilsergänzung wegen der Übertragung eines Grundstücks, das aus ihrer Sicht weit unter dessen Wert bemessen wurde. Der Vater der Parteien hatte die Mutter testamentarisch zur Alleinerbin bestimmt. Beide Elternteile hatten zuvor einen Übertragungsvertrag für das Grundstück abgeschlossen[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv