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Miterbenanspruch gegen Erbschaftsbesitzer nach § 2027 BGB – Auskunftsumfang

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Ein Erbstreit um 6.000 Euro beschäftigt das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt: Die Ehefrau und Kinder des verstorbenen D. Z. fordern von seinem Bruder Auskunft über mutmaßliche Schenkungen der Mutter. Das Gericht wies die Klage jedoch ab, da die Zahlungen angemessen und vom Verstorbenen gebilligt waren.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt
Datum: 13.06.2024
Aktenzeichen: 2 U 81/23
Verfahrensart: Berufungsverfahren über erbrechtliche Ansprüche
Rechtsbereiche: Erbrecht, Anfechtungsrecht

Beteiligte Parteien:

Klägerin zu 1: Ehefrau des verstorbenen D. Z.; begehrt Auskunft über lebzeitige Schenkungen der verstorbenen Erblasserin.
Kläger zu 2 und 3: Kinder des verstorbenen D. Z.; unterstützen die Forderung nach Auskunftserteilung.
Beklagter: U. Z, Sohn der verstorbenen Erblasserin und Bruder des verstorbenen D. Z.; wehrt sich gegen die Verpflichtung zur Auskunftserteilung über Schenkungen.

Um was ging es?

Sachverhalt: Die Kläger forderten vom Beklagten Auskunft über Schenkungen der Erblasserin, insbesondere vor ihrem Tod am 30.04.2017. Der Hintergrund war eine erbrechtliche Auseinandersetzung um lebzeitige Zuwendungen. Ursprünglich wurden umfassendere Auskunftsansprüche geltend gemacht, die später in Teilen für erledigt erklärt wurden.
Kern des Rechtsstreits: Bestand ein Auskunftsanspruch der Miterben auf die lebzeitigen Schenkungen der Erblasserin an den Beklagten, obwohl sie bereits Miterben in gesetzlicher Erbfolge waren und somit keinen Pflichtteils- oder sonstigen ergänzenden Anspruch geltend machen konnten?

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Die Berufung des Beklagte[…]


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