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Ernsthaftigkeit einer Unterlassungserklärung – einstweilige verfügung

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Eine britische Gesellschaft, die die Rechte an den Musikaufnahmen der legendären Band A hält, zog vor Gericht, um den Verkauf einer Bootleg-DVD auf eBay zu stoppen. Der Anbieter bot unter falschem Namen eine DVD mit unveröffentlichten Konzertaufnahmen der Band aus den Jahren 1967 bis 1980 an und musste sich schließlich den rechtlichen Konsequenzen stellen. Das Landgericht Frankenthal untersagte den Verkauf und verurteilte den Beklagten zur Zahlung der Verfahrenskosten.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Frankenthal
Datum: 03.11.2020
Aktenzeichen: 6 O 145/20
Verfahrensart: Einstweiliges Verfügungsverfahren
Rechtsbereiche: Urheberrecht

Beteiligte Parteien:

Verfügungsklägerin: Eine nach britischem Recht gegründete Gesellschaft, die Rechte der Musiker der Musikgruppe „A“ vertritt. Sie argumentiert, dass ihr von den Musikern übertragene Leistungsschutzrechte verletzt wurden durch das unautorisierte Angebot der Musikaufnahmen.
Verfügungsbeklagter: Verantwortlicher des Internet-Auktionsangebotes auf eBay, der eine DVD mit nicht offiziell veröffentlichten Musikaufnahmen der Musikgruppe „A“ angeboten hatte. Er argumentierte, dass die von ihm abgegebene Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ernst gemeint sei und keine erneute Verletzung beabsichtigt sei.

Um was ging es?

Sachverhalt: Die Musikgruppe „A“ hatte der Verfügungsklägerin Nutzungsrechte an ihren musikalischen Darbietungen übertragen. Der Verfügungsbeklagte bot ohne Erlaubnis ein Bildtonträger mit diesen Aufnahmen bei eBay an. Die Verfügungsklägerin forderte daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Kern des Rechtsstreits: Fraglich war, ob die vom Verfügungsbeklagten eingesendete Unterlassungserklärung die


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