Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Wiederbeschaffungswert – Restwertrecherchepflicht bei Leasing

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Leasingnehmerin verliert Prozess um Restwert nach Verkehrsunfall: Gericht urteilt, sie hätte höhere Angebote einholen müssen. Nach einem Unfall mit Totalschaden an ihrem geleasten Audi A6 scheiterte eine Frau vor Gericht mit ihrer Klage gegen die Versicherung des Unfallverursachers. Der Grund: Sie verkaufte das Auto zu schnell und zu billig. Zum vorliegenden Urteil Az.: 23 O 168/19 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Deggendorf Datum: k.A. Aktenzeichen: 23 O 168/19 Verfahrensart: Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsunfallrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Leasingnehmerin des bei einem Unfall beschädigten Fahrzeugs Audi A6. Sie fordert Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls und möchte die Differenz zwischen dem von ihrem Sachverständigen ermittelten Restwert und einem höheren, von der Gegenseite vorgeschlagenen Restwert verlangen. Beklagter: Fahrer eines Mercedes, der für den Unfall aufgrund eines Vorfahrtsverstoßes verantwortlich ist. Das Fahrzeug war bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversichert. Sie argumentieren, dass der höhere Restwert angesetzt werden sollte, da die Klägerin als Leasingnehmerin verpflichtet gewesen wäre, im Interesse der Wirtschaftlichkeit weitere Restwertangebote einzuholen. Nebenintervenientin: Streithelferin auf Klägerseite, die sich den klägerischen Anträgen angeschlossen hat. Um was ging es? Sachverhalt: Bei einem Verkehrsunfall am 08.02.2019 wurde das Fahrzeug der Klägerin beschädigt. Die Klägerin verkaufte das Fahrzeug zum vom Sachverständigen ermittelten Restwert. Nachträglich erhielt die Versicherung des Beklagten ein höheres


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv