Leasingnehmerin verliert Prozess um Restwert nach Verkehrsunfall: Gericht urteilt, sie hätte höhere Angebote einholen müssen. Nach einem Unfall mit Totalschaden an ihrem geleasten Audi A6 scheiterte eine Frau vor Gericht mit ihrer Klage gegen die Versicherung des Unfallverursachers. Der Grund: Sie verkaufte das Auto zu schnell und zu billig. Zum vorliegenden Urteil Az.: 23 O 168/19 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Deggendorf Datum: k.A. Aktenzeichen: 23 O 168/19 Verfahrensart: Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsunfallrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Leasingnehmerin des bei einem Unfall beschädigten Fahrzeugs Audi A6. Sie fordert Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls und möchte die Differenz zwischen dem von ihrem Sachverständigen ermittelten Restwert und einem höheren, von der Gegenseite vorgeschlagenen Restwert verlangen. Beklagter: Fahrer eines Mercedes, der für den Unfall aufgrund eines Vorfahrtsverstoßes verantwortlich ist. Das Fahrzeug war bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversichert. Sie argumentieren, dass der höhere Restwert angesetzt werden sollte, da die Klägerin als Leasingnehmerin verpflichtet gewesen wäre, im Interesse der Wirtschaftlichkeit weitere Restwertangebote einzuholen. Nebenintervenientin: Streithelferin auf Klägerseite, die sich den klägerischen Anträgen angeschlossen hat. Um was ging es? Sachverhalt: Bei einem Verkehrsunfall am 08.02.2019 wurde das Fahrzeug der Klägerin beschädigt. Die Klägerin verkaufte das Fahrzeug zum vom Sachverständigen ermittelten Restwert. Nachträglich erhielt die Versicherung des Beklagten ein höheres
Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de OLG Dresden – Az.: 17 W 378/19 – Beschluss vom 13.05.2019 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts … – Grundbuchamt – vom 25.04.2019 – Gz.: …- aufgehoben. Das Amtsgericht … – Grundbuchamt – wird angewiesen, der Beteiligten Einsicht in den aktuellen Eigentümereintrag in Abteilung I […]